Rechtliche Hinweise
Rechtssichere Kommunikation
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW zu eröffnen. Dabei ist ein Verschlüsselungsverfahren anzubieten.
Ab sofort ist die Stadt Kreuztal über die Mailadresse E-Mail anzeigen entsprechend erreichbar.
Wie funktioniert das?
Leider ist die verschlüsselte Mailkommunikation nicht ganz unkompliziert. Wenn Sie sie nutzen möchten, müssen Sie zunächst den untenstehenden öffentlichen Schlüssel herunterladen:
öffentlicher Mailschlüssel Kreuztal (ASC)
Der zugehörige Fingerabdruck lautet:
Fingerabdruck: 7FDB5185A39CAE933F6ED5EF4CD149A5ECBE8F01
Fingerabdruck
Sie benötigen außerdem ein Schlüsselverwaltungstool (z.B. Gpg4Win), dass Sie kostenlos im Internet z.B. unter https://www.gpg4win.de herunterladen können.
Bitte beachten Sie auch die Bedienungsanleitung hierzu:
Bedienungsanleitung "Verschlüsselte Mailkommunikation" (PDF, 4 MB)