Rechtliche Hinweise

Rechtssichere Kommunikation

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW zu eröffnen. Dabei ist ein Verschlüsselungsverfahren anzubieten.
Ab sofort ist die Stadt Kreuztal über die Mailadresse entsprechend erreichbar.

Wie funktioniert das?
Leider ist die verschlüsselte Mailkommunikation nicht ganz unkompliziert. Wenn Sie sie nutzen möchten, müssen Sie zunächst den untenstehenden öffentlichen Schlüssel herunterladen:
öffentlicher Mailschlüssel Kreuztal (ASC)

Der zugehörige Fingerabdruck lautet:
Fingerabdruck: A5C2E9D5BE4EDD7B29F23D64902388459A96372F

Fingerabdruck
Sie benötigen außerdem ein Schlüsselverwaltungstool (z.B. Gpg4Win), dass Sie kostenlos im Internet z.B. unter https://www.gpg4win.de herunterladen können. Bitte beachten Sie auch die Bedienungsanleitung hierzu:
Bedienungsanleitung "Verschlüsselte Mailkommunikation" (PDF, 4 MB)