Verwaltung und Politik

Ratsinformationssystem

Wir bieten an dieser Stelle alle Informationen über die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse im neuen Sitzungsdienst seit dem 01.10.2004 an.
Dort können Sie öffentliche Einladungen, Protokolle, Vorlagen, Sachinformationen und Beschlüsse über alle Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Kreuztal einsehen und sich umfassend aus erster Hand informieren.

Für alle legitimierten Benutzer stehen auch Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen zur Verfügung. Dazu benötigen Sie eine Benutzerkennung und ein Passwort.

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Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW

Am 01.03.2005 ist das vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 beschlossene Korruptionsbekämpfungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Das Gesetz beinhaltet Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten unter anderem für den Bürgermeister und für die Rats- und Ausschussmitglieder (einschließlich der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger). Der genannte Personenkreis hat schriftlich Auskunft zu geben über:

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
  • die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

Diese Angaben sind in geeigneter Form zu veröffentlichen.
Sofern die betreffende Person der Veröffentlichung im Internet nicht widersprochen hat, sind diese Angaben im Ratsinformationssystem unter dem Karteireiter "Personen" einsehbar.
Außerdem sind die Angaben während der Dienststunden des Rathauses im Büro Bürgermeister, Zimmer 101, einsehbar.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben als auch die Verpflichtung zur Mitteilung von Veränderungen bei den Auskunftspflichtigen liegt.

Hinweis

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