Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Kreuztal ist bemüht, ihre Internetseiten in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kreuztal.de. 

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, die Internetseite der Stadt Kreuztal fehler- und barrierefrei zu machen und zu halten.

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, können Sie unser Hinweisformular nutzen, um die Redaktion zu kontaktieren:

https://www.kreuztal.de/kontakt/nachricht-versenden/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.kreuztal.de ist mit dem

  • Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)

und der

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

teilweise vereinbar.

Evaluationsmethode

Die Einschätzung dieser Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme der IT.NRW Überwachungsstelle NRW Düsseldorf am 09. November 2022.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Gebärdensprache

Es sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.

PDF-Dateien/-Formulare

Nicht alle PDF-Dateien und -Formulare sind barrierefrei.
Neu eingestellte Publikationen sollen in barrierefreier Version erstellt werden und die vorhandenen Dateien nach und nach ersetzen.

Vorlesefunktion

Eine eigene Vorlesefunktion wird nicht angeboten. Die Seiten sind jedoch so optimiert, dass sie von handelsüblichen Screenreadern wie "JAWS" gelesen werden können.

Gebärdensprache

Eine Erklärung in Gebärdensprache wird nicht angeboten.

Barrierearme Darstellung

Die städtische Internetseite ist für eine barrierearme Darstellung optimiert. Zum Beispiel:

  • Die verwendeten Schriften sind für das Internet optimiert.
  • Die Schrift und das Layout können skaliert, der Kontrast erhöht werden.
  • Textseiten werden so gestaltet und gegliedert, dass sie strukturiert und gut lesbar sind.
  • Fotos und Grafiken, die wir auf unserer Website einbinden, werden mit Alternativtext versehen.
  • In der Website-Gestaltung verzichten wir wo möglich auf Darstellungen in Tabellenform.
  • Unsere zentralen Seiten basieren auf einem reinem CSS-Layout. Es gibt keine Layout-Grafiken, die die barrierefreie Bedienbarkeit einschränken würden.
  • Die Alternativtexte für Verlinkungen werden gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit angeboten.

Einstellung der verbesserten Lesbarkeit

Um Personen mit eingeschränktem Sehvermögen den Besuch der städtischen Internetseiten zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit, über das Menü im Kopfbereich die Schriftgröße individuell einzustellen und eine kontrastverstärkte Schriftabbildung zu wählen.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Hierzu werden zunehmend Texte in leichter Sprache angeboten werden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Telefon: (0211) 8553451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung/ Überprüfung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Januar 2023 erstellt.