Leben in Kreuztal

Öffentlichkeitsbeteiligung

11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "lndustriepark Ferndorftal" im Stadtteil Ferndorf

"Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung"
Die aktuellen Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 07.02.2024 bis zum 28.02.2024

zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten (Mo-Mi von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.45 Uhr, Do von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr von 8.30 bis 13.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal, Siegener Straße 5, in der Vitrine beim Sachgebiet Stadtplanung, 2. Etage gegenüber dem Aufzug, öffentlich aus.

Auf diese Weise soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichtet werden; ihr wird frühzeitig Gelegeheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich sowie den Erfordernissen und Zielen der Planung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Unterlagen zu entnehmen, die im o.g. Zeitraum öffentlich ausliegen. Sie können auch nachstehend eingesehen werden:

1. Bebauungsplan (Vorentwurf)
2. Planbegründung (Vorentwurf)
3. Anlage 1 zur Planbegründung: Umweltbericht
4. Anlage 2 zur Planbegründung: Artenschutzprüfung
5. Anlage 2.1 zur Planbegründung: Planungsrelevante Arten
6. Anlage 2.2 zur Planbegründung: Potenzialkartierung vom 24.06.2018
7. Anlage 2.2.1 zur Planbegründung: Karte zur Potenzialkartierung vom 24.06.2018
8. Anlage 2.3 zur Planbegründung: Aktualisierung der Potenzialkartierung (12.03.2023)
9. Anlage 2.3.1 zur Planbegründung: Karte zur Aktualisierung der Potenzialkartierung
10. Anlage 2.4 zur Planbegründung: Endbericht zum Monitoring planungsrelevanter Vorgel-, Säugetrier- u. Reptilienarten (2023)
11. Anlage 2.4.1 zur Planbegründung: Karte Brutvögel
12. Anlage 2.4.2 zur Planbegründung: Karte Haselmaus
13. Anlage 2.4.3 zur Planbegründung: Karte Reptilien
14. Anlage 2.5 zur Planbegründung: Erfassung der Fledermausfauna im Rahmen der ASP II (2023)
15. Anlage 2.5.1 zur Planbegründung: Karte "Gattung Pipistrellus"
16. Anlage 2.5.2 zur Planbegründung: Karte "Gattung Myotis / Plecotus / Nyctalus"
17. Anlage 2.6 zur Planbegründung: Arbeitskarte - Bilanz Reptilienhabitate unter Berücksichtigung der Ausgleichsplanung
18. Anlage 2.7 zur Planbegründung: Maßnahmenkatalog für mögliche vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten von Schlingnatter und Zauneidechse

Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 "lndustriepark Ferndorftal" im Stadtteil Ferndorf

Aufhebung des Bebauungsplans "Am Stracken Wegelchen", Stadtteil Buschhütten

Reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung

Die aktuellen Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 06.07.2023 bis zum 07.08.2023

während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Zudem werden sie nachstehend digital bereitgestellt. Nähere Einzelheiten können der Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden.

Aufhebung des Bebauungsplans „Am stracken Wegelchen“

  1. Plan über die von der Aufhebung betroffene Bauleitplanung (Entwurf)
  2. Begründung mit Umweltbericht (Enwurf)

Relevante umweltbezogene Stellungnahmen:
BUND Kreisgruppe Siegen-Wittgenstein

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die aktuellen Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 03.04.2023 bis zum 04.05.2023

zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten (Mo – Mi von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.45 Uhr, Do von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr von 8.30 bis 13.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal, Siegener Straße 5, in der Vitrine beim Sachgebiet Stadtplanung, 2. Etage gegenüber dem Aufzug, öffentlich aus.

Auf diese Weise soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichtet werden; ihr wird frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich sowie den Erfordernissen und Zielen der Planung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Unterlagen zu entnehmen, die im o.g. Zeitraum öffentlich ausliegen. Sie können auch nachstehend eingesehen werden:

Aufhebung des Bebauungsplans „Am stracken Wegelchen“

  1. Plan über die von der Aufhebung betroffene Bauleitplanung
  2. Begründung mit Umweltbericht

 

4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 33 „In den Brüchen“, Stadtteil Ferndorf

Reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung

Die aktuellen Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 27.12.2022 bis zum 30.01.2023

während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Zudem werden sie nachstehend digital bereitgestellt. Nähere Einzelheiten können der Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden.

Bebauungsplan (Entwurf)
Planbegründung (Entwurf) 
Anlage 1 zur Planbegründung: Leitungsplan des städtischen Wasserwerks 
Anlage 2 zur Planbegründung: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Artenschutzprüfung (ASP I) des Planungsbüros Uwe Meyer 
Anlage 2.1 zur Planbegründung: Planungsrelevante Arten 
Anlage 2.2 zur Planbegründung: Potenzialkartierung 
Anlage 2.3 zur Planbegründung: Liste einheimischer und standortgerechter Bäume und Sträucher der potenziell natürlichen Vegetation 
Anlage 3 zur Planbegründung: Umweltbericht gemäß § 2a, Satz 2 BauGB des Planungsbüros Uwe Meyer 

Relevante Stellungnahmen:
Landwirtschaftskammer NRW
LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe
Geologischer Dienst NRW
PLEdoc GmbH
Kreis Siegen-Wittgenstein 

Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kreuztal hat in seiner Sitzung am 23.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für die o.g. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung gefasst. Nähere Einzelheiten können der Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die aktuellen Planunterlagen liegen in der Zeit

vom 04.10.2022 bis zum 31.10.2022

zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten (Mo – Mi von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.45 Uhr, Do von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, Fr von 8.30 bis 13.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal, Siegener Straße 5, in der Vitrine beim Sachgebiet Stadtplanung, 2. Etage gegenüber dem Aufzug, öffentlich aus.

Auf diese Weise soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden; ihr wird frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich sowie den Erfordernissen und Zielen der Planung sind der o.g. Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung einschließlich der konzeptionellen Überlegungen auf Bebauungsplan- und Projektebene sind den Unterlagen zu entnehmen, die im o.g. Zeitraum öffentlich ausliegen. Sie können auch nachstehend eingesehen werden:

4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 33 „In den Brüchen“

Exposé zur Vorstellung der Planungsabsichten

 

Bebauungsplan Nr. 108 „An der Hofwiese / Struthbornweg“, Stadtteil Stendenbach

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 108 „An der Hofwiese / Struthbornweg“ ist im Wesentlichen eine Anpassung der Verkehrsflächen als auch des Maßes der baulichen Nutzung. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde daher verzichtet. Gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom 11.03.2022 bis zum 11.04.2022 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Zudem werden sie nachstehend digital bereitgestellt. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zur Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan  ggf. unberücksichtigt bleiben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich des Bebauungsplans und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung:

  1. Bebauungsplan (Entwurf)
  2. Planbegründung (Entwurf)
  3. Anlage zur Planbegründung (Entwurf): ASP 1

 

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40/41 „Stählerwiese“, Stadtteil Kreuztal

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gegenstand der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40/41 „Stählerwiese“ ist im Wesentlichen die Umwandlung einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ in Allgemeines Wohngebiet. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde daher verzichtet. Gemäß § 13a Abs. 3 S 1 Nr. 1 BauGB wird die Bebauungsplan-Änderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom 11.03.2022 bis zum 11.04.2022 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Zudem werden sie nachstehend digital bereitgestellt. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zur Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung ggf. unberücksichtigt bleiben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich des Bebauungsplans und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung:

  1. Bebauungsplan (Entwurf)
  2. Planbegründung (Entwurf)

 

Bebauungsplan Nr. 106 „Bergstraße/Ebertshahnstraße“, Stadtteil Ferndorf

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 106 „Bergstraße/Ebertshahnstraße“ ist im Wesentlichen eine der Situation angemessene Festsetzung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde daher verzichtet. Gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom 14.02.2022 bis zum 16.03.2022 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Zudem werden sie nachstehend digital bereitgestellt. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zur Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan ggf. unberücksichtigt bleiben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 106 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung:

  1. Bebauungsplan (Entwurf) 
  2. Planbegründung (Entwurf) 
  3. Anlage zur Planbegründung (Entwurf): Umweltbericht inkl. ASP 1 

 

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Alter Bruch", Stadtteil Ferndorf

Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kreuztal hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für die o.g. Bebauungsplan-Änderung gefasst. Nähere Einzelheiten können der Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Gegenstand der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Alter Bruch“ ist im Wesentlichen die Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ in „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Bebauungsplan-Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde daher verzichtet.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung in der Zeit vom 05.10.2020 bis zum 06.11.2020 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zur Planung abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung ggf. unberücksichtigt bleiben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung:

1 Bebauungsplan (Entwurf)
2 Planbegründung (Entwurf)

 

Bebauungsplan Nr. 106 "Bergstraße/Ebertshahnstraße", Stadtteil Ferndorf

Aufstellungsbeschluss

Der Rat der Stadt Kreuztal hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst. Nähere Einzelheiten können der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses entnommen werden.

Veränderungssperre

Der Rat der Stadt Kreuztal hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans als Satzung beschlossen. Die entsprechende Bekannmachung und den Satzungstext finden sie hier.

 

Bebauungsplan Nr. 102 „Hagener Straße / Lange Wiese“, Stadtteil Krombach
(Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)

Ziel des Bebauungsplans Nr. 102 ist im Wesentlichen die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes, beides auf insgesamt ca. 5.769 m², sowie die Festsetzung von Grünflächen, die zugleich als Flächen für ökologische und artenschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen sollen, und Wasserflächen sowie weiteren, externen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf insgesamt ca. 8.424 m². Hinzu kommen ca. 190 m² bestehende Verkehrsflächen.

Der Entwurf wurde seit dem letzten Beteiligungsverfahren überarbeitet. Der geänderte Entwurf zu dem Bebauungsplan Nr.102 „Hagener Straße / Lange Wiese“ liegt einschließlich der Begründung nebst Schallschutzgutachten und Umweltbericht samt Artenschutzprüfung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 04.11.2019 bis zum 22.11.2019 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne ggf. unberücksichtigt bleiben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 102 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht:

1 Planzeichnung (Entwurf)
2 Begründung (Entwurf)
3.1 Begründung Anlage 1: Immissionsschutzgutachten (IS)
3.2 Begründung Anlage 2: Umweltbericht (UB)
3.2.1 UB A-1_Fotodokumentation
3.2.2 UB A-2_Biotopwertbilanz
3.2.3 UB A-3.1 ASP
3.2.4 UB A-3.2 ASP Formular A
3.2.5 UB A-3.3 ASP Formular B
3.2.6 UB A-4 Pflanzlisten 2
3.2.7 UB B-1_Übersicht
3.2.8 UB B-2_Bestandsplan
3.2.9 UB B-3_Maßnahmenplan

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung:

4.1 Stellungnahme des LWL NRW vom 05.09.2017
4.2 Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW vom 05.09.2017
4.3 Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, vom 05.09.2017
4.4 Stellungnahme des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 26.09.2017
4.5 Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 26.09.2017
4.6 Stellungnahme der Naturschutzverbände NRW vom 01.10.2017

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Regulären Beteiligung:

5.1 Stellungnahme des LWL NRW vom 02.01.2019
5.2 Stellungnahme des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 25.01.2019
5.3 Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW vom 25.01.2019
5.4 Stellungnahme der Naturschutzverbände NRW vom 25.01.2019
5.5 Stellungnahme Bürger(in) vom 29.01.2019

Weitere, ergänzende umweltbezogene Informationen:

6.1 Landschaftsplan 2004 – Ausschnitt Entwicklungskarte
6.2 Landschaftsplan 2004 – Ausschnitt Festsetzungskarte
6.3 Landschaftsplan 2004 – Ausschnitt gesetzlich geschützte Flächen
6.4 Landschaftsplan 2004 – Textteil Festsetzungen und Erläuterungen
6.5 Ausnahmebescheid der UNB vom 01.07.2019
6.6 Nebenbestimmungen gem. Bescheid vom 26.09.2018 zur Gewässerverlegung

 

Bebauungsplan Nr. 102 „Hagener Straße / Lange Wiese“, Stadtteil Krombach

Ziel des Bebauungsplans Nr. 102 ist im Wesentlichen die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“, die Festsetzung von eingeschränkten Gewerbegebieten und die Festsetzung von Grünflächen, die zugleich als Flächen für ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und für die Gewässerumlegung dienen sollen, sowie von weiteren, externen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Aufstellungsverfahren für diesen Bebauungsplan und die 47. Flächennutzungsplan-Änderung, siehe oben, werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02.01.2019 bis zum 01.02.2019 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne ggf. unberücksichtigt bleiben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 102 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht:

1 Planzeichnung Entwurf
2 Begründung Entwurf
3.1 Begründung Anlage 1: Immissionsschutzgutachten (IS)
3.2 Begründung Anlage 2: Umweltbericht (UB)
3.2.1 UB A-1_Fotodokumentation
3.2.2 UB A-2_Biotopwertbilanz
3.2.3 UB A-3_ASP
3.2.4 UB A-3_Protokoll_ASP_Formular_A
3.2.5 UB A-3_Protokoll_ASP_Formular_B
3.2.6 UB A-4_Pflanzlisten_2
3.2.7 UB B-1_Übersicht
3.2.8 UB B-2_Bestandsplan
3.2.9 UB B-3_Maßnahmenplan

Wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

4.1 Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW 20170905
4.2 Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, 20170905
4.3 Stellungnahme des Kreises Siegen-Wittgenstein 20170926
4.4 Stellungnahme der Naturschutzverbände NRW 20171002

 

48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Stadtteil Ferndorf

Ziel der 48. Flächennutzungsplan-Änderung ist im Wesentlichen die Darstellung von Wohnbauflächen sowie die Darstellung von Gemischten Bauflächen anstelle der bisher dargestellten Gewerblichen Bauflächen und kleinerer angrenzender Flächen für Bahnanlagen. Die Aufstellungsverfahren für diese Flächennutzungsplan-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 104, siehe unten, werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung nebst ASP I in der Zeit vom 08.07.2019 bis zum 08.08.2019 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Auf diese Weise soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden; ihr wird frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der 48. FNP-Änderung und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung nebst ASP I:
1. Vorentwurf Planzeichnung
2. Vorentwurf Planbegründung
3. Anlage zur Planbegründung: ASP I
3.1 ASP I A-1 Planungsrelevante Arten
3.2 ASP I A-2 Potentialkartierung (Text)
3.3 ASP I A-3 Potentialkartierung (Karte 1)

 

Bebauungsplan Nr. 104 Mühlenweg I, Stadtteil Ferndorf

Ziel des Bebauungsplans Nr. 104 ist in erster Linie die Festsetzung eines Wohngebietes und eines Mischgebietes westlich des Mühlenweges sowie eines Gewerbegebietes östlich des Mühlenweges und außerdem die Festsetzung der zugehörigen Verkehrs- und Grünflächen. Die Aufstellungsverfahren für diesen Bebauungsplan und die 48. Flächennutzungsplan-Änderung, siehe oben, werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung nebst ASP I in der Zeit vom 08.07.2019 bis zum 08.08.2019 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Auf diese Weise soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden; ihr wird frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung nebst ASP I:
1. Gestaltungsvorentwurf
2. Vorentwurf Planbegründung
3. Anlage zur Planbegründung: ASP I
3.1 ASP I A-1 Planungsrelevante Arten
3.2 ASP I A-2 Potentialkartierung (Text)
3.3 ASP I A-3 Potentialkartierung (Karte 1)

 

47. FNP-Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Kreuztal für den Stadtteil Krombach

Ziel der 47. Flächennutzungsplan-Änderung ist im Wesentlichen die Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ anstelle von Gemischten Bauflächen und Flächen für die Landwirtschaft sowie die Darstellung von Gewerblichen Bauflächen und Grünflächen anstelle von Flächen für die Landwirtschaft. Die Aufstellungsverfahren für diese Flächennutzungsplan-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 102, siehe unten, werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Die aktuellen Planunterlagen liegen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02.01.2019 bis zum 01.02.2019 während der Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung im Rathaus der Stadt Kreuztal öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne ggf. unberücksichtigt bleiben.

Nähere Einzelheiten u.a. zum Geltungsbereich der 47. FNP-Änderung und zur Auslegung sind der Amtlichen Bekanntmachung zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu den Inhalten der Planung sind den Planunterlagen zu entnehmen. Diese können auch unter den nachstehenden Überschriften eingesehen werden:

Planunterlagen einschließlich Begründung nebst Umweltbericht:

1 Planzeichnung Entwurf
2 Begründung Entwurf
3 Begründung Anlage 2: Umweltbericht (UB)
3.1 UB A-1_Fotodokumentation
3.2 UB A-2_Biotopwertbilanz
3.3 UB A-3_ASP
3.4 UB A-3_Protokoll_ASP_Formular_A
3.5 UB A-3_Protokoll_ASP_Formular_B
3.6 UB A-4_Pflanzlisten_2
3.7 UB B-1_Übersicht
3.8 UB B-2_Bestandsplan
3.9 UB B-3_Maßnahmenplan

Wesentliche vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:

4.1 Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW 20170905
4.2 Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, 20170905
4.3 Stellungnahme des Kreises Siegen-Wittgenstein 20170926
4.4 Stellungnahme der Naturschutzverbände NRW 20171002

 

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