Leben in Kreuztal

Denkmalschutz

Stand der Unterschutzstellungen

Baudenkmäler: 163
Bodendenkmäler: 18

Ansprechpartner

Über den folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kreuztal

Herausragende Denkmäler

Zu den wichtigsten denkmalgeschützten Bauten in Kreuztal gehören die folgenden herausragenden Denkmäler:

  • Das aus dem Jahre 1523 stammende Renaissance-Kleinod "Schloß Junkernhees"
  • Der 1907 errichtete "Kindelsbergturm" mit der Kaiserlinde
  • Die evangelischen Kirchen in Krombach und Ferndorf aus dem 12. bzw. 13. Jahrhundert
  • Das im Jahre 1910 errichtete Industriedenkmal "Altes Feuerwehrhaus", das mit viel Eigeninitiative in den Jahren 1982 - 1984 in ein "Haus für Freizeit und Kultur" umfunktioniert wurde, und heute ein Alten-Betreuungsprojekt beherbergt
  • Der von 1826 - 1876 erbaute "Kronprinz-Friedrich-Wilhelm-Erbstollen" mit dem "Stollenhaus", auch "Bethaus" genannt
  • In der Stadtmitte Kreuztals der nach der Fabrikantenfamilie "Dresler" benannte "Dreslers Park" mit den Gebäuden "Gelbe Villa", Weiße Villa", "Wagenremise", "Kutscherhaus", "Musikpavillon" und "Gartenhaus", erbaut zwischen 1860 und 1880
  • Das erstmals 1340 urkundlich erwähnte "Hofgut Langenau"
  • Die geschichtsträchtigen Stollenmundlöcher der "Grube Altenberg", "Grube Theodora" und "Grube Brüche"
  • Der erste denkmalgeschützte "Bauerngarten" des Siegerlandes in der Mittelhees, der von zwei nicht miteinander verwandten Familien gemeinsam genutzt wird.
  • Das "Holthaussche Grubenhaus" in Burgholdinghausen. Dieses ehemalige Verwaltungsgebäude verweist als einziges noch erhaltene Gebäude auf die ehem. "Neue Grube Viktoria" (Betrieb von 1780 bis 1927, bzw. Nachfolgebetrieb bis 1965) hin.

Auch zahlreiche Fachwerkhäuser in typischer Siegerländer Bauweise aus dem 18. und 19. Jahrhundert und einige Putz- und Ziegelbauten aus dem jetzigen Jahrhundert haben als Zeugen früherer Baukunst und Lebensweise Aufnahme in die Denkmalliste gefunden.

Foto: Ferndorfer Kirche

Kirche in Ferndorf

Foto: Krombacher Kirche

Kirche in Krombach
(1. Hälfte des 13. Jahrhunderts)

Foto: Haus in Siegener Str. 156

Wohn-/Geschäftshaus Siegener Str. 156
Erbaut 1910, renoviert 2003

Bodendenkmäler

Die Geschichte hat allerdings nicht nur Baulichkeiten über Tage hinterlassen, die sie für jeden sichtbar, begreifbar und erlebbar machen. Viele Spuren menschlichen Lebens und Schaffens sind im Boden verborgen.

Für den Laien mit bloßem Auge häufig kaum erkennbar, sind die 18 in die Denkmalliste eingetragenen ortsfesten Bodendenkmäler in Kreuztal. Diese werden in der Regel auf Veranlassung des Westfälischen Museums für Archäologie unter Schutz gestellt.

So z. B. der "Schlag am Heerweg" in der Gemarkung Hees. Er war ein Teil der äußeren "Siegener Landwehr". Darunter versteht man Wallanlagen, die ein Land abgrenzen. Sie wurden vom 14. bis ins 17. Jahrhundert genutzt. Die Verschanzung des "Schlages" besteht aus mehreren Erdwällen, die im Gelände noch gut zu erkennen sind.

Als weitere bedeutende Bodendenkmäler sind zu nennen: Bergbauwüstung Altenberg, Wallburg Kindelsberg, Hohlwege des alten Siegener Weges in Dreslers Park, Stendenbach, Burgholdinghausen und am Welschen-Ennester Schlag. Hohlwege in Ferndorf und am Krombacher Schlag mit Teilen der Siegener Hecke, Reste der Gruben Eleonore und Reinold und die Grube und Schachtanlage Edle Rose.

Foto: Aussichtsturm am Altenberg

Aussichtsturm am Altenberg (1975-2008)

Foto: Kronprinz-Friedrich-Wilhelm-Erbstollen

Der Kronprinz-Friedrich-Wilhelm-Erbstollen, erbaut um 1825-1878, diente als untertägige Verbindung zwischen Ernsdorf und Müsen (5145 m)

Wozu Denkmäler

Für die meisten Menschen ist ihr Empfinden für das, was der Begriff Heimat für sie bedeutet, in hohem Maße verknüpft mit Stadtbildern, einzelnen Gebäuden, Ortskernen, Straßenzügen oder auch speziellen Kulturlandschaften.

Auch in Kreuztal wird das immer wieder deutlich, wenn Gebäude verändert werden sollen: Bürger werden initiativ und versuchen zu erreichen, dass die Substanz ihres Wohnumfelds erhalten bleibt und nicht einer gesichts- und geschichtslosen Einheitsarchitektur, die lediglich Renditezahlen verpflichtet ist, zum Opfer fällt.

Dem Denkmalschutz ist es im Spannungsfeld zwischen einer zeitgemäßen Stadtentwicklung und der Verpflichtung gegenüber dem kulturellen Erbe in Kreuztal praktisch immer gelungen, einen Interessensausgleich zwischen den legitimen Modernisierungsansprüchen der Eigentümer historischer Bausubstanz und dem Interesse der Allgemeinheit an einem lebens- und liebenswerten Wohnumfeld zu finden.

Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen also dazu, dass kulturhistorisch wertvolle Gebäude bewahrt werden, damit den Menschen im Zeitalter der Massengesellschaft Individuelles, nicht beliebig Reproduzierbares nicht verloren geht.

Foto: Wohnhaus in Mittelhees

Wohnhaus und Bauerngarten in Mittelhees

Foto: Schloss Junkernhees

Schloss Junkernhees

Untere Denkmalbehörde

Zusammen mit der Entscheidung für einen weitgefassten Denkmalbegriff bestimmte der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes am 01. Juli 1980 die Gemeinden zu den Unteren Denkmalbehörden. Er überließ damit die Bestimmung, Eintragung und Pflege der Denkmäler nicht vorrangig den Fachbehörden, ohne allerdings auf deren Fachkompetenz und Mitwirkung zu verzichten.

Häufig tritt die Erhaltung historischer Gebäude in Konflikt mit den Absichten der heutigen Eigentümer. Der Unteren Denkmalbehörde obliegt die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit der Denkmalfachbehörde, Lösungen zu finden, die es ermöglichen, die Denkmäler in ihrer historischen Qualität zu erhalten und zugleich zeitgemäß zu nutzen.

Die organisatorische Umsetzung des Gesetzes innerhalb der Gemeinde erfolgt im Bauordnungsamt.

Foto: Weiße Villa

Weiße Villa, Dreslers Park

Denkmalschutzverfahren

Die Klärung der Voraussetzung für eine Unterschutzstellung und die Beurteilung von baulichen Maßnahmen an Denkmälern setzt umfassende Fachkenntnisse voraus. Zu diesem Zweck unterstützen die Denkmalfachbehörden der Landschaftsverbände die Unteren Denkmalbehörden beratend. Jede Entscheidung der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde wird daher in Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Münster getroffen.

Unterschutzstellung: Sobald ein Bauwerk oder ähnliches als schützenswert eingestuft wird, wird eine Überprüfung auf Denkmalwert in die Wege geleitet. Im Zuge dessen wird der Landschaftsverband von der Unteren Denkmalbehörde angehört und um eine Stellungnahme gebeten, auf deren Basis dann das Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet werden kann. In enger Abstimmung der Unteren Denkmalbehörde mit dem Denkmalpflege-Amt des LWL konnten insgesamt 163 Baudenkmäler und 18 ortsfeste Bodendenkmäler (Stand 12.09.2022) nach vorausgehender Anhörung in die Denkmalliste der Stadt Kreuztal eingetragen werden.

Nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigt, sobald ein Baudenkmal oder ortsfestes Bodendenkmal beseitigt, verändert, an einen anderen Ort gebracht oder die bisherige Nutzung geändert werden soll. Diese denkmalrechtliche Erlaubnis wird von der Unteren Denkmalbehörde ausgestellt. Dabei wird stets die Denkmalfachbehörde des Landschaftsverbandes mit einbezogen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes geschah dies im Zuge des „Benehmens“. Dieses wurde nun abgelöst und der LWL wird in Zukunft in Form einer Anhörung von der Unteren Denkmalbehörde beteiligt. Erst nach einer erfolgreichen Anhörung und einer ausgestellten denkmalrechtlichen Erlaubnis darf mit der jeweiligen Maßnahme begonnen werden.

Für weitere Informationen zu der Verfahrensweise im Denkmalschutz steht Ihnen die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kreuztal unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Foto: Wohn- und Geschäftshaus in der Ferndorfer Str. 2

Wohn-/Geschäftshaus Ferndorfer Str. 2
Erbaut 1908

Foto: Kindelsbergturm

Kindelsbergturm.
Erbaut 1905-1907

Finanzielle Förderung

Die Denkmalpflege ist laut Denkmalschutzgesetz in erster Linie Aufgabe des Eigentümers. Die meisten privaten Eigentümer kommen dieser Verpflichtung aus eigener Kraft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel nach, wobei sehr häufig ein hohes Engagement beim Umgang mit dem kulturellen Erbe festzustellen ist. Wohnen und arbeiten in denkmalwerten Gebäuden wird zunehmend nicht mehr als Last, sondern als Gewinn und als Steigerung der Lebensqualität begriffen. Für alte Hüllen werden vielfach neue Nutzungen gefunden, die vor Jahren noch undenkbar erschienen.

Denkmalpflegerische Maßnahmen werden wegen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung und Nutzung von Denkmälern von der öffentlichen Hand im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten unterstützt. Sei es im Wege der indirekten Förderung über zahlreiche Steuererleichterungen oder mittelbar durch entsprechende Förderprogramme.

Jährlich beantragt die Stadt Kreuztal als Untere Denkmalbehörde Pauschalmittel für die Unterstützung von privaten Denkmaleigentümern vom Land und stellt im gleichen Umfang eigene Mittel zur Verfügung. Eine Förderung aus diesen Pauschalmitteln kann von Denkmaleigentümern bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Um für eine Förderung berücksichtigt zu werden, ist eine vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis für die durchgeführte Maßnahme erforderlich. Außerdem muss die Maßnahme zum Erhalt des Denkmals beitragen, dies wird im Einzelfall geprüft.

Neben der Förderung über die Pauschalmittel, die der Unteren Denkmalbehörde zur Verfügung stehen, gibt es außerdem noch die folgenden Förderprogramme: die Einzelprojektförderung des Landes, das Denkmalschutzsonderprogramm XII des Bundes für national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende Kulturdenkmäler, das Programm KulturInvest der Bundesregierung, über das investive Maßnahmen bei kulturellen Einrichtungen, Objekten und Kulturdenkmälern gefördert werden und letztlich das Förderprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Für detaillierte Informationen über die Fördermöglichkeiten und die steuerlichen Vergünstigungen wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Kreuztal.

Foto: Wohnhaus in der Schlehdornstraße 20

Wohnhaus in der Schlehdornstraße 20
Erbaut 1907

Foto: Wohnhaus in der Fellenbachstr 2

Herjes Haus, Fellenbachstr. 2
Erbaut in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts

Denkmalverzeichnis Kreuztal

Stadtteil Burgholdinghausen:
Nr. 78: Burgholdinghausen (Schafstall)
Nr. 152: Hagener Straße (Jüdischer Friedhof)
Nr. 120: Müsener Straße 60 (Wohnhaus)
Stadtteil Buschhütten:
Nr. 159: Bottenbacher Str. 58
Nr. 52: Langenauer Straße 34 (Hofgut Langenau)
Nr. 126: Siegener Straße (Reiterstellwerk "Kf")
Nr. 136: Siegener Straße 156 (Wohn-/Geschäftshaus)
Nr. 163: Langenauer Straße 36
Nr. 164: Langenauer Straße 38
Stadtteil Eichen:
Nr. 127: Außer dem Schlag 1 (Wohnhaus)
Nr. 48: Bockenbachstraße 76 (Wohnhaus)
Nr. 60: Bockenbachstraße 77 (Wohnhaus)
Nr. 157: Bockenbachstr. 66 (Wohnhaus)
Nr. 141: Eichener Straße 15 (Wohnhaus)
Nr. 142: Eichener Straße 29 (Wohnhaus)
Nr. 10: Eichener Straße (Steinbrücke)
Nr. 36: Eichener Straße 67 (Wohnhaus)
Nr. 40: Eichener Straße 68 (Wohnhaus)
Nr. 9: Eichener Straße 71 (Wohnhaus einschl. historischer Zaun)
Nr. 108: Schulstraße 1 (ehem. Schule)
Nr. 128: ehem. Friedhof in Eichen Grabstätte G. Schweisfurth
Nr. 129: dto. Grabstätte F. u. F. Schweisfurth
Nr. 130: dto. Grabstätte Helene Achenbach
Nr. 131: dto. Gruft Bürhaus
Nr. 132: dto. schmiedeeisernes Eingangstor
Nr. 156: Wassergewinnungsanlage Struthbornquelle
Stadtteil Ferndorf:
Nr. 154: Bergstraße 3 (Wohnhaus und straßenseitige Einfriedung)
Nr. 6: Feldhof 1 (Wohnhaus)
Nr. 46: Feldhof 1 (südl. Einfriedungsmauer)
Nr. 87: Feldhof 2 (Wohnhaus)
Nr. 7: Feldhof 3 (nördl. Fachwerkgiebel)
Nr. 8: Feldhof 7 (Wohnhaus)
Nr. 69: Ferndorfer Straße 47 (Wohnhaus)
Nr. 93: Ferndorfer Straße 49 (Wohnhaus)
Nr. 103: Ferndorfer Straße 51 (Wohnhaus)
Nr. 104: Ferndorfer Straße (Nebengebäude)
Nr. 88: Ferndorfer Straße 62 (Heimatmuseum)
Nr. 153: Friedhof Ferndorf (Grabstätte Familie Schaub)
Nr. 155: Ferndorfer Str. 43 (Wohnhaus)
Nr. 122: Im Kiel 1 (Wohnhaus)
Nr. 116: Kindelsbergstraße 2 (ehem. Pfarrhaus)
Nr. 44: Marburger Straße 135 (Wohnhaus)
Nr. 45: Marburger Straße 135 (Nebengebäude)
Nr. 56: Marburger Straße 138 (Wohnhaus)
Nr. 57: Marburger Straße 140 (Wohnhaus)
Nr. 58: Marburger Straße 142 (Wohnhaus)
Nr. 135: zu Marburger Straße 160 (Nebengebäude)
Nr. 39: Marburger Straße 168 (Hotel Finke)
Nr. 118: Marburger Straße 170 (Wohnhaus)
Nr. 85: Marburger Straße 173 (Wohnhaus)
Nr. 16: Marburger Straße 175 (ev. Kirche)
Nr. 94: Marburger Straße 195 (Wohnhaus)
Nr. 134: Marburger Straße 146 (Wohnhaus)
Nr. 139: Marburger Straße 248 (Wohnhaus)
Nr. 47: Marburger Straße 283 (Wohnhaus)
Nr. 83: Schlehdornstraße 20 (Wohnhaus)
Nr. 63: Vinsterhof 1 (Wohnhaus)
Nr. 54: Vorm Berge 2 (Wohnhaus)
Nr. 55: Vorm Berge 4 (Wohnhaus)
Nr. 67: Stollenmundloch des Bergwerks "Theodora"
Nr. 99: Ziegeleistraße 2 (Wohnhaus)
Nr. 100: Ziegeleistraße 4 (Wohnhaus)
Nr. 101: Ziegeleistraße 6 (Wohnhaus)
Stadtteil Kredenbach:
Nr. 15: Altlohe 2 - 6 (Wohnhaus)
Nr. 59: Am Lindenhof 1 (Wohnhaus)
Nr. 51: Am Rain 1 (Wohnhaus)
Nr. 64: An der Bahn 1 (Wohnhaus)
Nr. 65: An der Bahn 3 (Wohnhaus)
Nr. 138: An der Bahn 4 (Wohnhaus)
Nr. 147: An der Bahn (Splitterschutzzelle a)
Nr. 148: An der Bahn (Splitterschutzzelle b)
Nr. 61: Kredenbacher Straße 20 (Wohnhaus)
Nr. 114: Kredenbacher Straße 21 (Doppelhaushälfte) (Wohnhaus)
Nr. 115: Kredenbacher Straße 23 (Doppelhaushälfte) (Wohnhaus)
Nr. 62: Kredenbacher Straße 29 (ehem. Kapellenschule)
Nr. 49: Kredenbacher Straße 34 (Wohnhaus)
Nr. 140: Marburger Straße 349 (Wohnhaus)
Nr. 70: Marburger Straße 389 (Wohnhaus)
Nr. 117: Stollenmundloch des Tiefen Stollens der ehem. Grube Brüche
Stadtteil Fellinghausen:
Nr. 97a: Fellenbachstraße 2 (Wohnhaus/Bauernhaus)
Nr. 97b: Fellenbachstraße (Nebengebäude zu FellenbachStraße 2)
Kreuztal:
Nr. 41: Ernsdorfstraße 11 (Wohnhaus)
Nr. 76: Ernsdorfstraße 12 (Wohnhaus)
Nr. 86: Ernsdorfstraße 13 (Wohnhaus)
Nr. 111: Ernsdorfstraße 36 (Wohnhaus)
Nr. 113: Dörrwiesenstraße 2 (Wohnhaus)
Nr. 77: Ferndorfer Straße 2 (Wohnhaus)
Nr. 53: Hagener Straße 22 - 30 (Dreslers Park)
Nr. 35: Fassade des Kronprinz-Friedrich-Wilhelm-Erbstollen (Marburger Straße)
Nr. 119: Marburger Straße 39 (Wohnhaus)
Nr. 34: Marburger Straße 58 (ehem. Bethaus)
Nr. 37: Marburger Straße 81 (ehem. Gasthof Peter Ernst)
Nr. 4: Marburger Straße 82 (Wohnhaus)
Nr. 137: Moltkestraße 8 (Wohnhaus, aus der Denkmalliste gelöscht)
Nr. 110: Roonstraße 19 (ehem. Schule)
Nr. 121: Roonstraße 22 (Wohnhaus)
Nr. 105: Siegener Straße 2 (Wohnhaus/Gasthaus)
Nr. 158: Stellwerk Kn
Nr. 13: Zum Leyberg 2 (Altes Feuerwehrhaus)
Nr. 160: Roonstraße 4 (Wohnhaus)
Nr. 161: Marburger Straße 50
Stadtteil Krombach:
Nr. 79: Am Alten Heck 2 (Crombacher Backes)
Nr. 106: Auf dem Stück 1 (Wohnhaus)
Nr. 145: Alte Landstraße
Nr. 82: Hagener Straße 230 (Wohnhaus)
Nr. 68: Hagener Straße 275 (Wohnhaus)
Nr. 50: Hagener Straße 282 (Wohnhaus)
Nr. 146: Hagener Str. 286
Nr. 14: Hagener Straße 288 (Wohnhaus)
Nr. 80: Hagener Straße 328 (Straßenfassade u. Dachhaut)
Nr. 75: Kirchweg 7 (Wohnhaus)
Nr. 143: Kirchweg 12 (Wohn-/Kontorhaus)
Nr. 17: Kirchweg 14 (ev. Kirche)
Nr. 71: Olper Straße 2 (Hotel / Gasthof Hambloch)
Nr. 74: Pastor-Stein-Straße 8 (Wohnhaus)
Nr. 84a: Wildenburger Straße 7 (Seniorenwohnhaus)
Nr. 84b: Wildenburger Straße 9 (Seniorenwohnhaus)
Nr. 133: Friedhof Krombach Grabstätte "Jüngst"
Nr. 162: Kirchweg 17 (Lutherhaus)
Stadtteil Littfeld:
Nr. 38: Altenberger Straße 19 - 21 (Wohnhaus)
Nr. 92: Altenberger Straße 36 (Wohnhaus)
Nr. 66: Altenberger Stollen (Mundloch des Tiefen Altenb.-Stollens)
Nr. 73: Grubenstraße 9 (Wohnhaus)
Nr. 98: Grubenstraße 21 (Wohnhaus)
Nr. 109: Grubenstraße 40 (Wohnhaus)
Nr. 43: Johann-Heinrich-Jung-Straße 1 (Wohnhaus)
Nr. 42: Johann-Heinrich-Jung-Straße 8 (Wohnhaus)
Nr. 95: Kindelsbergturm mit Kaiserlinde und Einfriedung
Nr. 90: Meisterstraße 2 (Wohnhaus)
Nr. 91: Meisterstraße 4 (Wohnhaus)
Nr. 149: Zum Burberg 7 (Wohnhaus)
Nr. 150: Zum Burberg (ehem. Schmiede zum Wohnhaus Zum Burberg 7)
Stadtteil Mittelhees:
Nr. 2: Heesstraße (Backhaus)
Nr. 1: Heesstraße 303 (Wohn-/Bauernhaus)
Nr. 3: Heesstraße 305 (Wohn-/Bauernhaus)
Nr. 89: Heesstraße 303/305 (Bauerngarten)
Nr. 81: Hof Berghaus einschl. Backhaus
Nr. 96: Hof Wurmbach (Backhaus)
Nr. 151: Hof Wurmbach 16a (Wohn-/Wirtschaftsgebäude)
Stadtteil Osthelden:
Nr. 107 Ostheldener Straße 57 (Wohnhaus)
Junkernhees
Nr. 11: Heesstraße 202 (Schloß Junkernhees mit Nebengebäuden)
Nr. 12: Heesstraße 198 (Alte Mühle)
Sonstige:
Nr. 18-33: 16 Grenzsteine auf dem "Kölschen Heck"
Nr. 123-125: 3 Trigonometrische Punkte
Bodendenkmäler:
Nr. B 1: Siegener Hecke mit Krombacher Schlag
Nr. B 2: Wallburg Kindelsberg
Nr. B 3: Bergbauwüstung Altenberg
Nr. B 4: Unteres Haus / Schloß Junkernhees
Nr. B 5: Reststück Siegener Hecke
Nr. B 6: Hohlwege des "Alten Siegener Weges"
Nr. B 7: Stollen- und Schachtanlage "Edle Rose"
Nr. B 8: Hohlwege Zum Welschen- Ennester-Schlag
Nr. B 9: Burgstelle und Gräftenreste der Burg Holdinghausen
Nr. B 10: Hohlwegrest in Dreslers Park
Nr. B 11: Reste der Gruben "Eleonore und Reinold" Gemarkung Littfeld
Nr. B 12: Schlag am Heerweg (Gemarkung Hees)
Nr. B 13: Hohlwege Ferndorf
Nr. B 14: Hohlwege am Krombacher Schlag
Nr. B 15: Ostheldener Schlag mit Teilen der Siegener Hecke
Nr. B 16: Ehemals umliegender Friedhof "Pfarrkirche Ferndorf"
Nr. B 17: Erzebachstollen sowie obertägige Bergbauzeugnisse (Gemarkung Fellinghausen)
Nr. B 18: Montanensemble Heinrichsegen-Victoria