Verwaltung und Politik
Denkmalschutz / Denkmalpflege
Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzen, benötigen Sie für bauliche Maßnahmen am Gebäude eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie beispielsweise das Gebäude anstreichen, Fenster austauschen oder eine Photovoltaik-Anlage anbringen wollen. Die Genehmigung muss erteilt sein, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Sie kann formlos beantragt werden. Für denkmalrechtlich genehmigte Maßnahmen besteht die Möglichkeit, eine öffentliche Förderung durch die Stadt Kreuztal zu erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Moritz Heimes | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 388 | 204 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
---|---|
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |