Verwaltung und Politik
Fischereischeine
Der Fischereischein wird digital!
Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung in Nordrhein-Westfalen sind im Juli 2026 umfangreiche Änderungen im Fischereirecht in Kraft getreten. Hierzu zählen insbesondere die Einführung des digitalen Fischereischeins sowie die digitale Entrichtung der Fischereiabgabe.
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Fischereischeine, Ausländerfischereischeine sowie Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe können nun als digitale Dokumente geführt werden. Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie den Fischereischein digital auf dem Smartphone, als Ausdruck oder als Karte im Scheckkartenformat mitführen möchten.
Für die Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen ist neben einem Fischereischein ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erforderlich. Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:
- Ausstellung des Fischereischeins
- Ausstellung eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt
Ansprechpartner/in
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Susan Akca | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 325 | 5 |
| Michelle Albrecht | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 333 | 3 |
| Kathrin Jung | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 334 | 3 |
| Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 337 | 3 |
| Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 338 | 3 |
| Sylvia von Schaewen | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 336 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
|---|---|
| Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |