Verwaltung und Politik
Fischereischeine
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung, die beim Kreis Siegen-Wittgenstein - Untere Fischereibehörde abgelegt werden kann.
Wer angeln will, braucht neben der privatrechtlichen Erlaubnis auch die Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines, der beim Angeln mitzuführen und Kontrollbefugten (beispielsweise Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist. Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen nicht angeln.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.
Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Neu hinzugekommen ist der Sonderfischereischein. Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann ebenfalls wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.
Personen, die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.
Für die Beantragung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Ein aktuelles Passfoto
- Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugend- bzw. Sonderfischereischein)
Für die Verlängerung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Vorhandener Fischereischein
Gebühren:
Jugendfischereischein |
8,00 € |
Jahresfischereischein |
16,00 € |
Fünfjahresfischereischein |
48,00 € |
Ersatz-Fischereischein bei Verlust |
10,00 € |
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Susan Akca | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 325 | 5 |
Michelle Albrecht | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 333 | 3 |
Kathrin Jung | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 334 | 3 |
Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 337 | 3 |
Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 338 | 3 |
Birgit Loske | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 339 | 3 |
Ida Charlotte Syring | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 335 | 3 |
Sylvia von Schaewen | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 336 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
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Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |