Verwaltung und Politik
Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften
Sie möchten Ihre Unterschrift oder Fotokopien von Dokumenten beglaubigen lassen?
Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Die so beglaubigte Kopie/Abschrift kann an die Stelle des Originals treten.
Es können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc.) können nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Nicht beglaubigt werden außerdem
- Testamente,
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten,
- Grundbucheintragungen,
- von Gerichten gefertigte Entscheidungen,
- Vereins- und Handelsregistersachen,
- Eidesstattliche Versicherungen,
- Generalvollmachten,
- Kopien mit ausländischen Textinhalten ohne eine durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher vorgenommene Übersetzung sowie
- Kopien, bei denen der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Unterschriften darf das Bürgeramt nur dann beglaubigen, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung nach §129 BGB bedürfen.
Eine Unterschrift darf nur dann beglaubigt werden, wenn Sie sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters des Bürgeramtes geleistet haben.
Kosten
- Dokumentbeglaubigung: jeweils 2,50 € pro DIN A 4 Seite bzw. Dokument;
- Anfertigung der Ablichtung: jeweils 0,50 € pro DIN A 4 Seite;
- Unterschriftsbeglaubigung: 1,50 €
Für manche Zwecke (wie z.B. für Rentenangelegenheiten) ist eine Beglaubigung von Dokumenten, nicht jedoch die Unterschriftsbeglaubigung kostenfrei.
Notwendige Unterlagen
Das zu beglaubigende Dokument ist in der Originalfassung mit den zu beglaubigenden Kopien dieses Dokuments mitzubringen.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments (Bundespersonalausweis / Reisepass / ausländischer Pass) zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlagen: §§ 33 und 34 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Susan Akca | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 325 | 5 |
Michelle Albrecht | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 333 | 3 |
Kathrin Jung | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 334 | 3 |
Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 337 | 3 |
Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 338 | 3 |
Birgit Loske | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 339 | 3 |
Ida Charlotte Syring | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 335 | 3 |
Sylvia von Schaewen | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 336 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
---|---|
Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |