Verwaltung und Politik
Reisegewerbe
Eine Reisegewerbekarte ist im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung dann notwendig, wenn jemand außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren oder Leistungen feilbietet. Der benötigte Vordruck ist vollständig auszufüllen und zu unterschrieben. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originaldokumente. Der schriftlichen Anmeldung ist beizufügen:
- Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der hiesigen Meldebehörde); das Führungszeugnis wird der Antragsbehörde unmittelbar zugesandt,
- 1 Paßbild,
- Vorlage des Personalausweises.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung einer unbegrenzt gültigen Reisegewerbekarte beträgt 150 EUR (gemäß §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit Tarifstelle 12.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 09. März 1998 in der jeweils gültigen Fassung).
Die Reisegewerbekarte ist vor Aushändigung bar oder per Überweisung zu bezahlen.
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt automatisch eine Mitteilung des Gewerbeamtes an das zuständige Finanzamt, das Steueramt, die Berufsgenossenschaft sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Formular-Service
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Ordnung und Sicherheit
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Pia Klein | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 350 | 18 |
Louisa Pötz | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 217 | 18 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 290
Fax: +49 2732 27910 294
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |