Verwaltung und Politik
Gewerbeangelegenheiten, sonstige
Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse
- befristete Schankerlaubnis (Gestattung) bei Einzelveranstaltungen pro Ausschankstelle, Gebühr: ab 25 EUR
- Sperrzeitverkürzung, Gebühr für eine Einzelsperrzeitverkürzung: 10 EUR pro Stunde, Gebühr für eine Dauersperrzeitverkürzung: ab 15 EUR pro Monat
- Stellvertretererlaubnis, Gebühr: 25 bis 250 EUR
- Schaustellungen von Personen (z. B. Striptease-Erlaubnis und regelmäßige Live-Veranstaltungen), Gebühr: ab 100 EUR
- Volksfestfestsetzung (Kirmes, Schützenfest), Gebühr: ab 100 EUR
- Ausübung eines Bewachungsgewerbes (Bewachungserlaubnis gemäß § 34 Gewerbeordnung)
Gebühren: ab 250 EUR
Antragsunterlagen:- Gewerbeanmeldung,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- vorläufige Deckungszusage einer Haftpflichtversicherung,
- Vermögensnachweis in Höhe von 7.500 EUR,
- Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, Verwendungszweck: Bewachungserlaubnis) der zuständigen Meldebehörde des Wohnsitzes,
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer,
- Ausweis
Erlaubnisse im Zusammenhang mit Spielhallen und Spielgeräten
Spielhallenkonzession (§ 33 i Gewerbeordnung - GewO)
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Gewerbeanmeldung,
- einwandfreie Grundrißzeichnung und Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 in zweifacher Ausfertigung,
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug),
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- Führungszeugnis sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart O, Verwendungszweck: Spielhallenkonzession) der zuständigen Meldebehörde des Wohnsitzes,
- Ausweis;
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung erhoben.
Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte (§ 33 i GewO)
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- Führungszeugnis (Belegart O, Verwendungszweck: Aufstellerlaubnis) der zuständigen Meldebehörde des Wohnsitzes
Geeignetheitsbestätigung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Gebühr ab 25 EUR
Die Gebühren richten sich nach der zur Zeit gültigen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Ordnung und Sicherheit
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Pia Klein | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 350 | 18 |
Louisa Pötz | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 217 | 18 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 290
Fax: +49 2732 27910 294
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |