Verwaltung und Politik

Baulasten


 

 

 

Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Durch die Eintragung von Baulasten können Grundstücksnachbarn Verpflichtungen übernehmen, um dadurch die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen.

Die Baulast wird im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und im Baulastenbuch eingetragen. Der Baulastgeber muss die Verpflichtungserklärung vor der Bauaufsichtsbehörde oder einem Notar unterschreiben.

Auf schriftlichen Antrag prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine bestehende Baulast gelöscht werden kann. Soweit kein öffentliches Interesse am Fortbestand der Baulast besteht, wird dem Antrag stattgegeben.

 

 

 

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Karin Schmidt +49 2732 51 319 209

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr