Verwaltung und Politik
Geburtenbeurkundung
Zur Beurkundung einer Geburt sind beim Standesamt folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsbescheinigung (ausgestellt durch das Diakonie Klinikum; bei Hausgeburten in Kreuztal ausgestellt durch eine Hebamme),
- sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, wird eine Heiratsurkunde benötigt, ausländische Heiratsurkunden sind im Original mit deutscher Übersetzung vorzulegen,
- ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, wird die Vorlage einer Geburtsurkunde der Mutter verlangt,
- bei der Anzeige der Geburt muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Bezüglich der Vornamensgebung eines Kindes wird beim Standesamt ein internationales Handbuch der Vornamen, herausgegeben durch die Gesellschaft für deutsche Sprache, bereitgehalten, auf Grund dessen sich Fragen und Probleme hinsichtlich der Schreibweise sowie der Eintragungsfähigkeit eines Vornamens vor der Beurkundung der Geburt lösen lassen. Sie können sich auch vorab auf zahlreichen Internetseiten (z.B. www.vornamen.com, www.kindername.de, www.baby-vornamen.de) über die Bedeutung von Vornamen informieren.
Die Bestimmungen über den Familiennamen des Kindes ergeben sich aus §§ 1616 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches:
- Führen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.
- Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie den Familiennamen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes, als Familienname gilt auch der den Ehenamen vorangestellte oder angefügte Name.
- Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Familiennamen den dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
- Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet, so erhält das Kind den Namen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt.
Online-Dienste
Infoblätter
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Standesamt
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Petra Schuppener | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 317 | 7 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 317
Fax: +49 2732 27910 276
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |