Verwaltung und Politik

Fischereischeine


Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung, die beim Kreis Siegen-Wittgenstein - Untere Fischereibehörde abgelegt werden kann.

Wer angeln will, braucht neben der privatrechtlichen Erlaubnis auch die Genehmigung der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde in Form eines Fischereischeines, der beim Angeln mitzuführen und Kontrollbefugten (beispielsweise Fischereiaufsehern) auszuhändigen ist. Kinder vor Vollendung des 10. Lebensjahres dürfen nicht angeln.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein erhalten.

Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Neu hinzugekommen ist der Sonderfischereischein. Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann ebenfalls wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Personen, die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.

Für die Beantragung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • Ein aktuelles Passfoto
  • Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugend- bzw. Sonderfischereischein)

Für die Verlängerung des Fischereischeines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  •  Vorhandener Fischereischein


Gebühren:

Jugendfischereischein

8,00 €

Jahresfischereischein

16,00 €

Fünfjahresfischereischein

48,00 €

Ersatz-Fischereischein bei Verlust

10,00 €

 

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Michelle Albrecht +49 2732 51 333 3
Kathrin Jung +49 2732 51 334 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 338 3
Birgit Loske +49 2732 51 339 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 335 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr