Verwaltung und Politik

Jugendförderung


ZUSCHÜSSE / FINANZIELLE FÖRDERUNG

  • Kinder– und Jugenderholung „Unterwegssein“
    Zuschüsse zu Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten
    Adressaten: Vereine & Jugendverbände
    Das Antragsformular kann beim Kreis Siegen-Wittgenstein heruntergeladen werden. Die Richtlinien finden Sie weiter unten.
  • Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimentelles
    Zuschüsse für besondere Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit
    Adressaten: Vereine, Jugendverbände & Initiativen
    Die Richtlinien finden Sie weiter unten.
  • „Jugendleiter/inCard“ (JULEICA)
    Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen für Juleica-Inhaber/innen
    Adressaten: Jugendgruppenleiter/innen
    Detaillierte Infos finden Sie weiter unten.
  • "Kreuztaler Stadtpass"
    Inhaber/innen des "Kreuztaler Stadtpasses" erhalten eine Ermäßigung von 50% auf alle Teilnahmegebühren und Eintrittsgelder bei Veranstaltungen der Jugendförderung (s. auch unter "Kreuztaler Stadtpass")
    Adressaten: Familien
  • Unterstützung von Familien
    Ermäßigung bei Teilnehmerbeträgen und Eintrittsgeldern bei Veranstaltungen der Jugendförderung
    Adressaten: Familien, die Hilfen nach dem BSHG beziehen

Pressemitteilungen

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Kinder / Jugend / Familie / Stadtteilmanagement

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Christian Zimmer +49 2732 51 359 2

Adressdaten

Nebenstelle Siegener Str. 3
Siegener Str. 3
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 240
Fax: +49 2732 27910 240
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr