Verwaltung und Politik
Jugendförderung
ZUSCHÜSSE / FINANZIELLE FÖRDERUNG
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Kinder– und Jugenderholung „Unterwegssein“
Zuschüsse zu Kinder-, Jugend- und Familienfreizeiten
Adressaten: Vereine & Jugendverbände
Das Antragsformular kann beim Kreis Siegen-Wittgenstein heruntergeladen werden. Die Richtlinien finden Sie weiter unten. -
Besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimentelles
Zuschüsse für besondere Aktivitäten in der Kinder- und Jugendarbeit
Adressaten: Vereine, Jugendverbände & Initiativen
Die Richtlinien finden Sie weiter unten. -
„Jugendleiter/inCard“ (JULEICA)
Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen für Juleica-Inhaber/innen
Adressaten: Jugendgruppenleiter/innen
Detaillierte Infos finden Sie weiter unten. -
"Kreuztaler Stadtpass"
Inhaber/innen des "Kreuztaler Stadtpasses" erhalten eine Ermäßigung von 50% auf alle Teilnahmegebühren und Eintrittsgelder bei Veranstaltungen der Jugendförderung (s. auch unter "Kreuztaler Stadtpass")
Adressaten: Familien -
Unterstützung von Familien
Ermäßigung bei Teilnehmerbeträgen und Eintrittsgeldern bei Veranstaltungen der Jugendförderung
Adressaten: Familien, die Hilfen nach dem BSHG beziehen
Pressemitteilungen
Infoblätter
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Kinder / Jugend / Familie / Stadtteilmanagement
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Christian Zimmer | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 359 | 2 |
Adressdaten
Nebenstelle Siegener Str. 3
Siegener Str. 3
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 240
Fax: +49 2732 27910 240
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
---|---|
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |