Verwaltung und Politik
Leistungen für Asylsuchende und Geduldete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Für Asylsuchende und Geduldete werden nach Antragstellung Leistungen nach dem AsylbLG gewährt, sofern der Lebensunterhalt nicht anderweitig (durch Einsatz von Einkommen und/oder Vermögen) gedeckt werden kann.
Zu den Leistungen gehören unter anderem:
- Grundleistungen für Ernährung, Bekleidung und Schuhe, Unterkunft, Heizung
- Leistungen bei Krankheit
- ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Flüchtlinge und Integration
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Artiola Iberdemaj | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 227 | 22 |
Simone Schröer-Dilling | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 448 | 23 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 427
Fax: +49 2732 4534
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr |