Verwaltung und Politik
Schülerbeförderung
Schülerbeförderung
Das Amt für Schulen prüft und entscheidet über Anträge auf Übernahme von Fahrkosten, Beförderungsarten, organisatorische Abwicklung des Transportes und über die Art der Kostenübernahme (Fahrkartenausgabe oder Erstattungen).
Schulwegsicherung
Veröffentlichungen zur Schulwegsicherung finden Sie auf der Seite des Landesministeriums.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Schulen / Kindergärten / Sport
Adressdaten
Nebenstelle Siegener Str. 18
Siegener Str. 18
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 267
Fax: +49 2732 21004
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |