Verwaltung und Politik

Schülerbeförderung


Schülerbeförderung

Das Amt für Schulen prüft und entscheidet über Anträge auf Übernahme von Fahrkosten, Beförderungsarten, organisatorische Abwicklung des Transportes und über die Art der Kostenübernahme (Fahrkartenausgabe oder Erstattungen).

Schulwegsicherung

Veröffentlichungen zur Schulwegsicherung finden Sie auf der Seite des Landesministeriums.

Pressemitteilungen

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Schulen / Kindergärten / Sport

Adressdaten

Nebenstelle Siegener Str. 18
Siegener Str. 18
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 267
Fax: +49 2732 21004
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr