Verwaltung und Politik

Gleichstellung


GLEICHSTELLUNGSSTELLE (GLEICHSTELLUNG VON FRAU UND MANN):

Gleichstellungsstellen sind kommunale Pflichtaufgabe einer Gemeinde. Nach der Gemeindeordnung NRW wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. (Hier geht's zu den rechtlichen Grundlagen.)

Damit arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung als Interessenvertretung um Benachteiligungen sichtbar zu machen und über Projektarbeit oder frauenfördende Maßnahmen abzubauen.

Die Gleichstellungsbeauftragte kann Kontaktstelle zwischen den einzelnen sozialen Einrichtungen und Interessengruppen, Verbänden und Institutionen sein.

Wenn Sie ...

  • Informationen wünschen,
  • von Benachteiligungen erfahren oder davon betroffen sind,
  • Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen,
  • Kontakte zu anderen Frauengruppen, Verbänden, Institutionen oder Beratungsstellen suchen oder
  • Vorschläge bzw. Anregungen zur Verbesserung der Situation der Frau in der Stadt Kreuztal machen möchten,

dann erreichen Sie die Gleichstellungsbeauftragte in Zimmer 8 des Rathauses.
 

Pressemitteilungen

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Gleichstellungsstelle

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Monika Molkentin-Syring +49 2732 51 310 8

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 310
Fax: +49 2732 27910 310
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr