Verwaltung und Politik

Fundsachen


Sie haben etwas gefunden?

Fundsachen können Sie im Bürgeramt abgeben. Als Finder können Sie einen Anspruch auf Finderlohn erheben. Zudem können Sie auch einen Anspruch auf die Fundsache erheben, sofern die Fundsache nicht vom rechtmäßigen Eigentümer abgeholt wird. Die Fundsache wird zunächst sechs Monate im Fundbüro aufbewahrt, bevor die Fundsache an Sie ausgehändigt werden kann.


Sie haben etwas verloren?

Sofern Sie auf der Suche nach einem verloren gegangenen Gegenstand sind, können Sie sich persönlich oder telefonisch an das Bürgeramt wenden. Wir geben Ihnen Auskunft darüber, ob der Gegenstand beim Fundbüro abgegeben wurde.

Des Weiteren können Sie über folgenden Link die Funddatenbank der Stadt Kreuztal einsehen:

https://www.e-fund.eu/fundbueros.php


Kosten

Ab einem Wert von über 25 EUR wird eine Verwaltungsgebühr für die Aufbewahrung der Fundsache erhoben. Der Finderlohn beträgt von dem Wert der Sache bis zu 500 EUR fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert.


Notwendige Unterlagen

Für die Ausgabe der Fundsachen benötigen Sie entweder Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass, ggfs. andere Unterlagen (je nach Art der Fundsache, z.B. Handyvertrag, Kaufvertrag etc.).


Rechtsgrundlagen

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Michelle Albrecht +49 2732 51 333 3
Kathrin Jung +49 2732 51 334 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 338 3
Birgit Loske +49 2732 51 339 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 335 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr