Verwaltung und Politik

Schulbücher / Lernmittelfreiheit


Angelegenheiten der Lernmittelfreiheit

Die Stadt übernimmt als Schulträgerin anteilig die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel, d.h. von Schulbüchern und dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmitteln, die vom Kultusminister genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt sind.

Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler müssen sich mit einem Eigenanteil an den Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln beteiligen.
Der aufzubringende Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Schulen / Kindergärten / Sport

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Imke Klatt +49 2732 51 256 22
Ute Siebel +49 2732 51 358

Adressdaten

Nebenstelle Siegener Str. 18
Siegener Str. 18
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 267
Fax: +49 2732 21004
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr