Verwaltung und Politik
Schulbücher / Lernmittelfreiheit
Angelegenheiten der Lernmittelfreiheit
Die Stadt übernimmt als Schulträgerin anteilig die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel, d.h. von Schulbüchern und dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmitteln, die vom Kultusminister genehmigt und an der einzelnen Schule eingeführt sind.
Erziehungsberechtigte und volljährige Schüler müssen sich mit einem Eigenanteil an den Kosten für die Beschaffung von Lernmitteln beteiligen.
Der aufzubringende Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Schulen / Kindergärten / Sport
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Ute Siebel | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 358 |
Adressdaten
Nebenstelle Siegener Str. 18
Siegener Str. 18
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 267
Fax: +49 2732 21004
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |