Verwaltung und Politik
Leistungen für Sehbehinderte, Blinde und Gehörlose
Nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) erhalten
- hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Blinde und
- Gehörlose (Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit)
zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe.
Unter 60 Jahre alte Blinde können, sofern ihr Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII beantragen.
Als Nachweis ist dem Antrag eine augenfachärztliche bzw. eine HNO-ärztliche Bescheinigung beizufügen (dazu gibt es spezielle Vordrucke).
Die augenfachärztliche Bescheinigung wird nicht benötigt, wenn im Schwerbehindertenausweis bereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist.
Weitere Informationen über diese Leistungen sowie eine Übersicht über die Höhe der Leistungen erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe unter https://www.lwl.de.
Wie erhalten Betroffene die Leistungen?
All diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Die Antragsformulare sind hier beim Amt für Soziales erhältlich oder können auch direkt beim für die Entscheidung zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Inklusionsamt, Soziale Teilhabe, 48133 Münster, angefordert bzw. von deren Internetseite heruntergeladen werden.
Die Anträge können Sie aber auch hier stellen. Wir leiten diese dann an die zuständige Stelle weiter.
Um Wartezeiten zu vermeiden und Ihnen einen besseren Service bieten zu können ist für eine Vorsprache eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich!
Bitte rufen Sie die für Sie zuständige Ansprechpartnerin an:
- Buchstaben A - K: Frau Solbach
- Buchstaben L - Z: Frau Zimmer
Keine Sorge, wenn wir Ihren Anruf nicht sofort entgegennehmen können. Sofern Ihre Telefonnummer angezeigt wird oder Sie diese auf den Anrufbeantworter sprechen, rufen wir Sie schnellstmöglich zurück!
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Soziales
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Uta Solbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 304 | 119 |
Sarina Zimmer | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 271 | 118 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 252
Fax: +49 2732 27910 252
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |