Verwaltung und Politik
Rentenversicherungsangelegenheiten
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen
- Leistungen zur Rehabilitation (medizinische und berufliche) sowie
- Renten (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente).
Diese Leistungen erhält, wer gesetzlich geforderte Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Es können von der Rentenversicherung bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung der Höhe der Leistungen nur die Zeiten berücksichtigt werden, die ihr bekannt sind.
Zu beachten ist hier, dass zum einen nicht alle Zeiten automatisch der Rentenversicherung mitgeteilt werden und zum anderen bei der Übermittlung von Zeiten auch Fehler auftreten können.
Daher ist es wichtig, dass sich jede/r Versicherte/r bereits frühzeitig und auch regelmäßig selbst darum kümmert, dass alle Zeiten richtig und vollständig im Versicherungskonto der Rentenversicherung aufgeführt sind.
Dazu kann jederzeit von der Rentenversicherung ein sogenannter Versicherungsverlauf, in dem alle bekannten Zeiten aufgeführt sind, angefordert und eine Kontenklärung beantragt werden, bei der die fehlenden oder fehlerhaften Zeiten geltend gemacht werden.
Immer wieder vorkommende Gesetzesänderungen können zudem dazu führen, dass der Rentenversicherung auch Nachweise über scheinbar bereits im Versicherungskonto aufgeführte Zeiten vorzulegen sind.
Aus diesem Grunde ist es auch wichtig, ein Leben lang alle Unterlagen (z. B. von Schulbesuchen, Meldungen zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber über das erzielte Arbeitsentgelt, Leistungsbescheide der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, um nur einige zu nennen) aufzubewahren. Denn aufgrund bestehender – oft nur kurzzeitiger – Aufbewahrungsfristen von Akten / Daten können ggf. keine Nachweise mehr beschafft werden.
Zudem führt ein geklärtes Versicherungskonto in der Regel auch zu einer kürzeren Bearbeitungszeit bei der Rentenversicherung.
Hier erhalten Sie umfassende Auskunft und soweit möglich auch Beratung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch werden die zu stellenden Anträge hier aufgenommen und mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Rentenversicherungsanstalt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Versicherungsverläufe und Bescheide der Deutschen Rentenversicherung werden gemeinsam mit Ihnen überprüft und über das Einlegen von Rechtsmitteln wird beraten; Widerspruchsschreiben werden aufgenommen und ebenfalls weitergeleitet.
Zu den Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Übrigen alle gebührenfrei sind, zählen im Einzelnen:
- Auskunftserteilung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Anforderung von Versicherungsverläufen sowie Renten- und Wartezeitauskünften
- Prüfung von Versicherungsverläufen und Bescheiden
- Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen
- Aufnahme von Anträgen auf:
- Kontoklärung (Klärung sämtlicher rentenrechtlich relevanter Zeiten, inklusive z. B. der Feststellung von Kindererziehungszeiten) – auch erforderlich bei Durchführung eines Versorgungsausgleiches bei Ehescheidung
- Gewährung von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher auch „berufliche Rehabilitation“ genannt)
- Erwerbsminderungsrente
- Altersrente (Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente)
- Hinterbliebenenrente (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente)
- Beitragserstattung
- Entrichtung / Nachzahlung freiwilliger Beiträge
- Mithilfe bei der Beschaffung von Nachweisen
- Anfertigung beglaubigter Kopien von Nachweisen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Aufnahme und Mithilfe bei der Formulierung von Widersprüchen
- Entgegennahme von Zeugenerklärungen und Eidesstattlichen Versicherungen
- Bereithaltung einer Vielzahl von Informationsbroschüren zu den einzelnen Themenbereichen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Um Wartezeiten zu vermeiden und Ihnen einen besseren Service bieten zu können ist für eine Vorsprache eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich!
Bitte rufen Sie die für Sie zuständige Ansprechpartnerin an:
(Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Namen d. Versicherten, d. h. bei Hinterbliebenenrenten nach dem Namen d. Verstorbenen.)
- Buchstaben A - J: Frau Solbach
- Buchstaben K - Z: Frau Kühn
Keine Sorge, wenn wir Ihren Anruf nicht sofort entgegennehmen können. Sofern Ihre Telefonnummer angezeigt wird oder Sie diese auf den Anrufbeantworter sprechen, rufen wir Sie schnellstmöglich zurück!
Welche Unterlagen für die einzelnen Anträge benötigt werden, können Sie den nachfolgenden Hinweisblättern entnehmen.
Formular-Service
Infoblätter
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Kontenklärung"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Altersrente"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Altersrente - Umwandlung einer Rente wegen Erwerbsminderung"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Witwen(r)rente"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Waisenrente"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Witwen(r) - und Waisenrente"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Erziehungsrente"
- Hinweisblatt "Vor dem Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung"
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Soziales
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Rita Kühn | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 271 | 118 |
Uta Solbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 304 | 119 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 252
Fax: +49 2732 27910 252
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |