Verwaltung und Politik
Melderegisterauskunft
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister?
Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen sie diese schriftlich beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift. Seit dem 01. November 2015 darf eine einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke nur erteilt werden, wenn die anfragende Stelle oder Person erklärt, die Daten nicht für Werbung und/oder Adresshandels zu verwenden. Des Weiteren muss der gewerbliche Zweck angegeben werden (z.B. Forderungsmanagement, Adressabgleich etc.)
Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so müssen sie diese schriftlich beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über: Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und -ort.
Werden von Ihnen Archivauskünfte (z.B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Anträge schriftlich zu stellen. Die Archivauskünfte umfassen keine Ahnenforschung.
Kosten
Die Kosten für die einfache Melderegisterauskunft betragen 11 EUR je Betroffenen, für die erweiterte Melderegisterauskunft 15 EUR je Betroffenen und für die Archivauskunft 20 EUR je Betroffenen.
Notwendige Unterlagen
Geben Sie bitte für alle Melderegisterauskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuelle frühere Anschriften der gesuchten Person an.
Für erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister sowie für Archivauskünfte muss ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Dies kann z.B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitels geschehen.
Elektronische Melderegisterauskunft
Sollten Sie an elektronischen Melderegisterauskünften interessiert sein, können Sie sich dazu hier anmelden.
Rechtsgrundlagen
Meldegesetz Nordrhein-Westfalen
Formular-Service
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Susan Akca | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 325 | 5 |
Anna Hegener | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 334 | 3 |
Kathrin Jung | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 335 | 3 |
Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 337 | 3 |
Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 339 | 3 |
Birgit Loske | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 338 | 3 |
Ida Charlotte Syring | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 333 | 3 |
Sylvia von Schaewen | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 336 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
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Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |