Grundlage für die soziale Wohnraumförderung ist das Wohnraumförderungsgesetz - WoFG-. Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten, z.B. bei der Versorgung von Mietwohnraum und bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt
Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als Bewilligungsbehörde zuständig für die Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen zur sozialen Wohnraumförderung. Die Antragsformulare können zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Stadt Kreuztal abgeholt werden.
Antragsformulare aller Förderprogramme, sowie Broschüren und Infomaterial erhalten Sie beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW.
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57223 Kreuztal
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