Verwaltung und Politik

Wohnungsbauförderung


Grundlage für die soziale Wohnraumförderung ist das Wohnraumförderungsgesetz - WoFG-. Dieses Gesetz regelt die Förderung des Wohnungsbaus und andere Maßnahmen zur Unterstützung von Haushalten, z.B. bei der Versorgung von Mietwohnraum und bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum.

Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Unter diesen Voraussetzungen unterstützt

  1. die Förderung von Mietwohnraum
    insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, behinderte Menschen, Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen;
  2. die Förderung der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums
    insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Kosten von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist als Bewilligungsbehörde zuständig für die Bewilligung von Darlehen und Zuschüssen zur sozialen Wohnraumförderung. Die Antragsformulare können zu den bekannten Öffnungszeiten bei der Stadt Kreuztal abgeholt werden.

Antragsformulare aller Förderprogramme, sowie Broschüren und Infomaterial erhalten Sie beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr