Verwaltung und Politik
Wohngeld
Wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Cyberattacke:
1. Ich beziehe Wohngeld, werden die Zahlungen fortgesetzt?
Bereits bewilligte Wohngeldleistungen werden bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter ausgezahlt.
2. Kann ich einen Wohngeldantrag stellen (Erst- oder Weiterleistungsantrag)?
Ja, Wohngeldanträge können weiterhin gestellt werden. Allerdings muss der Antrag derzeit auf dem Postweg oder persönlich im Rathaus eingereicht werden. Auf eine Online-Antragstellung sollte vorübergehend verzichtet werden.
3. Ich habe bereits einen Wohngeldantrag gestellt, wird dieser weiter bearbeitet?
Ja, alle bereits eingereichten Anträge werden weiter bearbeitet. Derzeit können jedoch keine Berechnungen erfolgen, da die Übermittlung in das Zentralsystem des Landes NRW nicht erfolgen kann.
4. Ich wurde von der Wohngeldstelle aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Wie soll dies derzeit erfolgen?
Bitte geben Sie aktuell ausschließlich Kopien der geforderten Unterlagen per Post oder persönlich im Rathaus ab.
5. Wie kann ich die Wohngeldstelle derzeit erreichen?
Die Mitarbeiterinnen sind über die bekannten Telefonnummern (siehe unten) erreichbar.
Der Mailkontakt lautet: E-Mail
In dringenden Angelegenheiten kann im Rathaus persönlich vorgesprochen werden.
6. Muss ich Veränderungen mitteilen, auch wenn die Bearbeitung der Anträge derzeit nur eingeschränkt möglich ist?
Ja, Veränderungen, wie zum Beispiel Änderungen im Einkommen, Anzahl der im Haushalt befindlichen Personen, Tod eines Wohngeldbeziehers etc., müssen weiterhin mitgeteilt werden. Diese Information muss dann postalisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Änderungen einen Einfluss auf die Wohngeldleistungen haben können. Eventuelle Erstattungsansprüche, die sich gegebenenfalls aus den Veränderungen ergeben können, bestehen auch dann, wenn aufgrund der aktuellen technischen Einschränkungen die Übertragung der Daten erst später erfolgen kann.
Was genau ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen Wohnens zu sichern. Es werden zwei Formen unterschieden:
- Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen.
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen.
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt, hängt von den nachfolgenden Bedingungen ab:
- Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Alle weiteren wichtigen Fragen, Antworten und Erläuterungen zum Wohngeld hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengestellt. Diese Informationen können hier abgerufen werden:
https://www.mhkbd.nrw/sites/default/files/media/document/file/faq_wohngeld_2023.pdf
Wohngeldreform und Bearbeitungsdauer
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Damit steigt in Nordrhein-Westfalen die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte von rund 160.000 auf voraussichtlich rund 480.000 Haushalte an.
Es ist in diesem Zusammenhang mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden, die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Wohngeldempfänger*innen, die bereits bis über den 31. Dezember 2022 hinaus Wohngeld erhalten, erhalten voraussichtlich zum 1. April 2023 automatisierte Bescheide, zu den bereits bestehenden Bewilligungszeiträumen. Es müssen zu diesen Bescheiden keine Anträge auf die Anpassung der Wohngeldhöhe gestellt werden.
Wohngeldrechner und Online-Antragsstellung
Über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de kann online die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die Wohngeldstelle der Stadt Kreuztal weitergeleitet.
Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag bei Wohngeldstelle der Stadt Kreuztal stellen und Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag können Sie über das oben erwähnte Onlineverfahren oder mit am PC ausfüllbaren Antragsformularen (siehe unten) stellen.
Das Wohngeld-Video ist hier verfügbar oder bei YouTube hier.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erläutert hier [Datei „Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld}, wie Sie Ihren Wohngeldanspruch unverbindlich mit dem Wohngeldrechner NRW berechnen und anschließend online einen Wohngeldantrag stellen können. Schritt-für-Schritt werden Sie auf dem Weg durch den Wohngeldrechner und den Online-Antrag begleitet.
Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen
Sie können Wohngeld auch mit Hilfe von Antragsvordrucken beantragen, die am PC ausgefüllt und dann an die Wohngeldbehörde der Stadt Kreuztal gesandt werden.
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
- Antrag auf Mietzuschuss
- Antrag auf Lastenzuschuss
- Hinweise zum Datenschutz
Auf der nachfolgende Internetseite können ebenfalls die entsprechenden Antragsvordrucke direkt am PC ausgefüllt werden. Sollten eine dieser Lebenssituationen für Sie zutreffen, müssen die ausgefüllten Anlagen dem Antrag beigefügt werden.
Auf folgender Seite https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld befinden sich unter dem Reiter „Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen" die entsprechenden Antragsformulare.
Wohngeld-Checkliste
Die untenstehende Checkliste ermöglicht Ihnen, die Vollständigkeit Ihres Antrages selbst zu prüfen. Mit der Vorlage eines vollständigen Antrages können Sie dazu beitragen, dass Rückfragen bzw. die Nachforderung von Unterlagen vermieden werden und somit die Bearbeitungszeit verkürzt wird.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Soziales
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Silke Bause | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 485 | 121 |
Anja Fick | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 464 | 122 |
Melanie Reichel | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 344 | 123 |
Sarah Weimann | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 312 | 122 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 252
Fax: +49 2732 27910 252
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag | |||
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08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
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Dienstag |
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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Mittwoch |
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
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Donnerstag | |||
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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Freitag |
08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
darüber hinaus nach Vereinbarung