Verwaltung und Politik
Wohnberechtigungsschein
Allgemeines
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein dient als Bezugsvoraussetzung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung.
Er wird auf Antrag von der zuständigen Behörde an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die sich nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder bestimmt, nicht übersteigt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig und wird in dem Bundesland anerkannt, in dem der WBS ausgestellt worden ist.
Zulässige Wohnungsgröße
Einzelperson |
50 m² |
2 Personen |
65 m² oder 2 ZKB |
3 Personen |
80 m² oder 3 ZKB |
Je weitere Person + 15 m² |
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Antragsverfahren bei der Stadt Kreuztal
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden, ist vorab eine telefonische Beratung (von Montag – Freitag in der Zeit von 08.30 h – 12.00 h) erforderlich.
Nach der telefonischen Beratung wird Ihnen der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) per E-Mail oder postalisch zugestellt.
Der unterschriebene Antrag und die entsprechenden Einkommensunterlagen können per E-Mail oder postalisch an die Stadt Kreuztal, Bauordnung, Petra Glasmachers übermittelt werden.
Einkommensberechnung
Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und eventuellen Zuschlägen. Dieser Grenze wird dann Ihr Jahreseinkommen gegenübergestellt.
Übersteigt Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht, wird der Wohnberechtigungsschein ausgestellt und postalisch zugesandt.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Petra Glasmachers | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 469 | 204 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung | |
Montag und Freitag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
telefonische Erreichbarkeit | |
Montag bis Freitag | von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |