Verwaltung und Politik

Wohnberechtigungsschein


Allgemeines

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein dient als Bezugsvoraussetzung für eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung.

Er wird auf Antrag von der zuständigen Behörde an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die sich nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder bestimmt, nicht übersteigt.

Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig und wird in dem Bundesland anerkannt, in dem der WBS ausgestellt worden ist.

Zulässige Wohnungsgröße

Einzelperson

50 m²

2 Personen

65 m² oder 2 ZKB

3 Personen

80 m² oder 3 ZKB

Je weitere Person + 15 m²

 


Antragsverfahren bei der Stadt Kreuztal

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden, ist vorab eine telefonische Beratung (von Montag – Freitag in der Zeit von 08.30 h – 12.00 h) erforderlich.

Nach der telefonischen Beratung wird Ihnen der Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) per E-Mail oder postalisch zugestellt.

Der unterschriebene Antrag und die entsprechenden Einkommensunterlagen können per E-Mail oder postalisch an die Stadt Kreuztal, Bauordnung, Petra Glasmachers übermittelt werden.


Einkommensberechnung

Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und eventuellen Zuschlägen. Dieser Grenze wird dann Ihr Jahreseinkommen gegenübergestellt.

Übersteigt Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht, wird der Wohnberechtigungsschein ausgestellt und postalisch zugesandt.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Petra Glasmachers +49 2732 51 469 210

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

  nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Dienstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr