Die Teilung eines bebauten Grundstücks ist genehmigungspflichtig. Dazu stellt ein von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur einen Teilungsantrag. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob bauordnungsrechtliche Belange berührt sind, entscheidet ob Baulasten notwendig sind und erteilt bei Unbedenklichkeit die Genehmigung zur Grundstücksteilung.
Weiterführende Informationen zum Liegenschaftskataster und zur Geoinformation finden Sie auf den Seiten des Kreises Siegen-Wittgenstein.
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