Verwaltung und Politik
Grundstücksteilung / Negativzeugnis
- Fragen zur Grundstücksteilung
- Ausstellung eines Zeugnisses (Negativzeugnis), soweit eine Genehmigung der Grundstücksteilung nicht erforderlich ist
Die Teilung eines bebauten Grundstücks ist genehmigungspflichtig. Dazu stellt ein von Ihnen beauftragter Vermessungsingenieur einen Teilungsantrag. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob bauordnungsrechtliche Belange berührt sind, entscheidet ob Baulasten notwendig sind und erteilt bei Unbedenklichkeit die Genehmigung zur Grundstücksteilung.
Weiterführende Informationen zum Liegenschaftskataster und zur Geoinformation finden Sie auf den Seiten des Kreises Siegen-Wittgenstein.
Formular-Service
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Karin Schmidt | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 319 | 209 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr |