Verwaltung und Politik
Erschließungsbeiträge
Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Bürgersteige, Beleuchtung usw.) erhebt die Stadt Kreuztal Erschließungsbeiträge. Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung sind die §§ 127 - 135 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Satzung der Stadt Kreuztal über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind nicht identisch mit den Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Nähere Informationen zu den Straßenbaubeiträgen finden Sie hier.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Moritz Heimes | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 388 | 204 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |