Wer an der Obernau- oder Breitenbachtalsperre angeln möchte, benötigt einen Angelberechtigungsschein.
Durch den Wasserverband Siegerland erhält die Stadt Kreuztal jährlich eine bestimmte Anzahl an Angelberechtigungen. Diese können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kreuztal beantragt werden. Die abschließende Zuteilung erfolgt durch den Wasserverband Siegerland.
Die Anträge sollten bis spätestens 15. Februar eines Jahres beim Bürgeramt gestellt werden.
Der/Die Antragsteller/-in müssen im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein.
Den Antrag zur Ausstellung eines Angelberechtigungsscheines finden Sie in unserem Formularservice.
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Bürgeramt - Sammel-Nr. | +49 2732 51 333 |
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
---|---|
Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |