Verwaltung und Politik
Straßenausbaubeiträge
Die Stadt Kreutal erhebt für die nach dem 1. Januar 2024 beschlossene Herstellung, Anschaffung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der Straßen, Wege und Plätze gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) keine Beiträge Die entstandenen Beitragsausfälle werden der Stadt gemäß § 8 a KAG vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Für Straßenausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, werden die Straßenausbaubeträge gemäß § 8 KAG sowie der Satzung der Stadt Kreuztal über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen erhoben. Straßenausbaubeiträge beziehen sich auf Ausbaumaßnahmen. Sie sind nicht identisch mit Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Nähere Informationen zu Erschließungsbeiträgen finden Sie hier.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Moritz Heimes | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 388 | 204 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
|---|---|
| 13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
| Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
| Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |