Verwaltung und Politik
Straßenbaubeiträge
Die Stadt Kreutal erhebt Beiträge für die Herstellung, Anschaffung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der Straßen, Wege und Plätze. Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung sind § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Satzung der Stadt Kreuztal über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen. Straßenbaubeiträge beziehen sich auf Ausbaumaßnahmen. Sie sind nicht identisch mit Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Nähere Informationen zu Erschließungsbeiträgen finden Sie hier.
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Moritz Heimes | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 388 | 204 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |