Die Stadt Kreutal erhebt Beiträge für die Herstellung, Anschaffung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der Straßen, Wege und Plätze. Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung sind § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Satzung der Stadt Kreuztal über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen. Straßenbaubeiträge beziehen sich auf Ausbaumaßnahmen. Sie sind nicht identisch mit Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Nähere Informationen zu Erschließungsbeiträgen finden Sie hier.
Name | Telefon | Zimmer | |
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Moritz Heimes | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 388 | 204 |
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |