Verwaltung und Politik

Schiedsamtsangelegenheiten


Aufgabe der Schiedspersonen ist es, als Vorstufe zum gerichtlichen Verfahren das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. Gesetzliche Grundlage für das Schiedsamtswesen ist das Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW).

Typische Konflikte, die im Rahmen eines Schiedsverfahrens geschlichtet werden können, können Sie dem unten aufgeführten Infoblatt "Was tun, wenn es Streit gibt?" entnehmen.

Das Kreuztaler Stadtgebiet ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. In den beiden Bezirken ist jeweils eine Schiedsperson ehrenamtlich tätig. Örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Die Schiedspersonen sind vom Rat der Stadt Kreuztal gewählt, vom Amtsgericht vereidigt und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Kreuztaler Schiedsamtsbezirke und AnsprechpartnerInnen finden Sie unter Infoblätter.

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Ordnung und Sicherheit

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Katharina Schumacher +49 2732 51 428 17

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 290
Fax: +49 2732 27910 294
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr