Verwaltung und Politik
Schiedsamtsangelegenheiten
Aufgabe der Schiedspersonen ist es, als Vorstufe zum gerichtlichen Verfahren das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. Gesetzliche Grundlage für das Schiedsamtswesen ist das Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW).
Typische Konflikte, die im Rahmen eines Schiedsverfahrens geschlichtet werden können, können Sie dem unten aufgeführten Infoblatt "Was tun, wenn es Streit gibt?" entnehmen.
Das Kreuztaler Stadtgebiet ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. In den beiden Bezirken ist jeweils eine Schiedsperson ehrenamtlich tätig. Örtlich zuständig ist die Schiedsperson, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt. Die Schiedspersonen sind vom Rat der Stadt Kreuztal gewählt, vom Amtsgericht vereidigt und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Kreuztaler Schiedsamtsbezirke und AnsprechpartnerInnen finden Sie unter Infoblätter.
Infoblätter
- Was tun, wenn es Streit gibt?Tipps für den Umgang mit Nachbarschaftsstreitigkeiten
- SchiedsamtsbezirkeÜbersicht Schiedsamtsbezirke und AnsprechpartnerInnen
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Ordnung und Sicherheit
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Katharina Schumacher | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 428 | 17 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 290
Fax: +49 2732 27910 294
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
---|---|
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |