Verwaltung und Politik

Untersuchungsberechtigungsscheine


Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn und teilweise auch während einer Berufsausbildung prüfen lassen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf zu erlernen. Daher wird eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt. Für diese Untersuchung bekommen Sie im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.

Gesetzliche Grundlagen: §§ 32 ff Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)

Formular-Service

Online-Dienste

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Anna Hegener +49 2732 51 334 3
Kathrin Jung +49 2732 51 335 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 339 3
Birgit Loske +49 2732 51 338 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 333 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr