Verwaltung und Politik
Untersuchungsberechtigungsschein
In kürzester Zeit ganz einfach zu deinem digitalen UBS - mit ein paar wenigen Klicks auf deinem Handy oder nach persönlicher Vorsprache im Bürgeramt
Du möchtest eine Ausbildung beginnen, bist aber bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig?
Dann musst du zunächst ärztlich untersucht werden. Für diese Untersuchung benötigst du einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Der UBS kann von dir selber oder aber durch deine Eltern beantragt werden.
Seit dem 01.10.2023 kannst du die Beantragung bequem von Zuhause aus online vornehmen. Du erhältst den UBS dann direkt auf dein Handy. Dafür benötigst du lediglich ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Natürlich kannst du die Beantragung auch persönlich im Bürgeramt vornehmen.
Hier der Link zur Beantragung deines Online-UBS:
Untersuchungsberechtigungsschein
Vorgehen:
Klicke bitte auf den oben angegebenen Link und melde dich dort mit deinem Ausweisdokument an. Nachdem du alle Daten ausgefüllt und den Antrag abgesendet hast, erhältst du innerhalb weniger Sekunden deinen Untersuchungsberechtigungsschein mit der UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Solltest du oder deine Eltern die Beantragung im Bürgeramt vornehmen, erhältst du die Unterlagen von dort.
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen:
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
- Gemeinsamer Runderlass – Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Susan Akca | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 325 | 5 |
Michelle Albrecht | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 333 | 3 |
Kathrin Jung | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 334 | 3 |
Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 337 | 3 |
Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 338 | 3 |
Birgit Loske | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 339 | 3 |
Ida Charlotte Syring | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 335 | 3 |
Sylvia von Schaewen | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 336 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
---|---|
Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |