Verwaltung und Politik

Untersuchungsberechtigungsschein


In kürzester Zeit ganz einfach zu deinem digitalen UBS  - mit ein paar wenigen Klicks auf deinem Handy oder nach persönlicher Vorsprache im Bürgeramt

Du möchtest eine Ausbildung beginnen, bist aber bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig?

Dann musst du zunächst ärztlich untersucht werden. Für diese Untersuchung benötigst du einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Der UBS kann von dir selber oder aber durch deine Eltern beantragt werden.

Seit dem 01.10.2023 kannst du die Beantragung bequem von Zuhause aus online vornehmen. Du erhältst den UBS dann direkt auf dein Handy. Dafür benötigst du lediglich ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Natürlich kannst du die Beantragung auch persönlich im Bürgeramt vornehmen.

Hier der Link zur Beantragung deines Online-UBS:

Untersuchungsberechtigungsschein

Vorgehen:

Klicke bitte auf den oben angegebenen Link und melde dich dort mit deinem Ausweisdokument an. Nachdem du alle Daten ausgefüllt und den Antrag abgesendet hast, erhältst du innerhalb weniger Sekunden deinen Untersuchungsberechtigungsschein mit der UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Solltest du oder deine Eltern die Beantragung im Bürgeramt vornehmen, erhältst du die Unterlagen von dort.

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen:

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
  • Gemeinsamer Runderlass – Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Michelle Albrecht +49 2732 51 333 3
Kathrin Jung +49 2732 51 334 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 338 3
Birgit Loske +49 2732 51 339 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 335 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr