Verwaltung und Politik

Rundfunkgebührenbefreiung und Fernsehgebührenbefreiung


Sie möchten von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden?

Seit dem 01.01.2013 entscheidet "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", 50656 Köln, über Ihren Antrag.

Nähere Einzelheiten zur Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie auf der Internetseite des Beitragsservice.
Eine/n Ansprechpartner/in erreichen Sie per Service-Telefon 01806 999 555 10 oder per Service-Fax 01806 999 555 01.

Die Anträge können beim Bürgeramt abgegeben werden. Eine Fristwahrung wird allerdings nicht versichert. Dem Antrag ist eine Kopie des jeweiligen Leistungsbescheides oder aber des Schwerbehindertenausweises beizufügen. 

Infoblätter

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Michelle Albrecht +49 2732 51 333 3
Kathrin Jung +49 2732 51 334 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 338 3
Birgit Loske +49 2732 51 339 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 335 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr