Verwaltung und Politik
Kriegsopferentschädigung
Kriegsopferentschädigung nach dem Sozialgesetzbuch 14 (SGB XIV) erhalten Menschen, die durch Kriegsereignisse Gesundheitsschäden erlitten haben. Betroffen sind Soldaten des zweiten Weltkrieges , aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht oder Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen.
Eine Versorgung können sowohl Beschädigte als auch deren Hinterbliebene beantragen.
Weitere Informationen über die Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe unter https://www.lwl.de.
Wie erhalten Betroffene die Leistungen?
Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
Die Antragsformulare sind hier beim Amt für Soziales erhältlich oder können auch direkt beim für die Entscheidung zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Amt für Soziales Entschädigungsrecht, Von-Vincke-Str. 23 – 25 in 48143 Münster, angefordert bzw. von deren Internetseite heruntergeladen werden.
Die Anträge können Sie aber auch hier stellen. Wir leiten diese dann an die zuständige Stelle weiter.
Um Wartezeiten zu vermeiden und Ihnen einen besseren Service bieten zu können ist für eine Vorsprache eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich!
Bitte rufen Sie die für Sie zuständige Ansprechpartnerin an:
- Buchstaben A - J: Frau Solbach
- Buchstaben K - Z: Frau Kühn
Keine Sorge, wenn wir Ihren Anruf nicht sofort entgegennehmen können. Sofern Ihre Telefonnummer angezeigt wird oder Sie diese auf den Anrufbeantworter sprechen, rufen wir Sie schnellstmöglich zurück!
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Soziales
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Rita Kühn | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 271 | 118 |
Uta Solbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 304 | 119 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 252
Fax: +49 2732 27910 252
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |