Verwaltung und Politik

Kreuztaler Stadtpass - Antrag


Allgemeine Grundsätze

Diese Richtlinien sind in dem Bewusstsein beschlossen worden, dass die Familie das Fundament unserer Gesellschaft ist. Familien zu unterstützen und zu fördern, gute Lebensbedingungen für sie zu schaffen, ist nicht nur ein Gebot für Bund und Länder, sondern auch eine wichtige Aufgabe für die Kommune.

Durch den Kreuztaler Stadtpass will die Stadt Kreuztal Familien mit minderjährigen Kindern unterstützen und so einen kommunalen Beitrag zur Familienpolitik leisten.

Die Zuschussgewährung nach diesen Richtlinien ist grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Förderungsmöglichkeiten für die gleiche Vergünstigungsart.

Ausnahme: Bei Vergünstigungen im Bereich außerschulische Bildung, Jugendförderung und Freizeit können die Anspruchsberechtigten zwischen den Leistungen nach dem "Bildungs- und Teilhabepaket" und den Stadtpass-Vergünstigungen wählen. Es kann jedoch alternativ nur ein Fördertopf  in Anspruch genommen werden.


Anspruchsberechtigte

Einen Kreuztaler Stadtpass erhalten auf Antrag Familien (Paare und Alleinerziehende) mit einem Kind oder mehreren Kindern, die Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder deren Familieneinkommen nachweislich die unten genannte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Für Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres besteht ein Anspruch bei Bezug von Kindergeld.

Die Einkommensgrenze berechnet sich nachfolgender Staffelung:

Haushaltsvorstand                  1.168,- €

Ehegatte                                    527,- €

Je Kind                                       516,- €

Zuschlag Alleinerziehende        270,- €

Die Staffelbeträge werden zeitgleich und analog um die Beträge erhöht, um die die Regelbedarfsstufen nach dem SGB XII angehoben werden.

Das anrechenbare Einkommen wird entsprechend der Regelung in § 82 SGB XII ermittelt. Ausbildungsvergütungen werden als Familieneinkommen angerechnet.


Ausgabe

Der Kreuztaler Stadtpass ist unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (z.B. Familienstammbuch, Ausweis, Einkommensnachweis) beim Bürgeramt im Rathaus Kreuztal zu beantragen.


Ausgabe und Gültigkeit

Der Kreuztaler Stadtpass ist unter Vorlage der erforderlichen Nachweise (z.B. Familienstammbuch, Ausweis, Einkommensnachweise, ggf. Nachweis über den Schulbesuch) beim Bürgeramt im Rathaus Kreuztal zu beantragen. Er ist für ein Jahr gültig und wird in Form von Einzelpässen für jedes Familienmitglied ausgestellt. Der Stadtpass ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument (Personalausweis, Kinderausweis etc.) gültig.


Vergünstigungen

Eine Übersicht über die Vergünstigungen finden Sie in der Rubrik "Kreuztaler Stadtpass (Vergünstigungen)".


Schlussbestimmungen

Die Leistungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Informationen finden Sie im Ortsrecht unter dem Punkt "Soziales"

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Susan Akca +49 2732 51 325 5
Michelle Albrecht +49 2732 51 333 3
Kathrin Jung +49 2732 51 334 3
Christina Kaltenbach +49 2732 51 337 3
Alexander Kwassow +49 2732 51 338 3
Birgit Loske +49 2732 51 339 3
Ida Charlotte Syring +49 2732 51 335 3
Sylvia von Schaewen +49 2732 51 336 3

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr