Verwaltung und Politik
Kinderreisepässe
Sie benötigen für Ihr Kind einen Kinderreisepass?
Das Passgesetz schreibt vor, dass Deutsche (unabhängig vom Alter), die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Kinder wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.
Achtung:
Für eine visafreie Einreise in die USA wird ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) verlangt.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses bzw. Reisepasses muss durch die sorgeberechtigten Personen erfolgen. Bei Eheleuten sind dies in der Regel beide Elternteile des Kindes. Bei ledigen, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern muss der Nachweis über die Sorgerechtsentscheidung vorgelegt werden, es sei denn, der/die AntragstellerIn lebt mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Ausweisdokumente beider Eltern,
- die Geburtsurkunde des Kindes,
- falls vorhanden den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass Ihres Kindes,
- bei Beantragung durch nur einen Elternteil müssen die Einverständniserklärung und der Personalausweis des anderen Elternteils vorgelegt werden,
- bei getrennt lebenden Eltern und gleichzeitigem alleinigen Sorgerecht, muss die Sorgerechtsentscheidung vorgelegt werden; evtl. muss eine Negativbescheinigung durch das Jugendamt ausgestellt werden.
Kosten
Ausstellung Kinderreisepass: 13 EUR
Verlängerung Kinderreisepass: 6 EUR
(Gebührenfreiheit besteht für Inhaber des Kreuztaler Stadtpasses)
Ihr Kind muss Sie bei der Vorsprache zur Antragstellung des Kinderreisepasses unbedingt begleiten.
Seit dem 01.11.2005 ist jeder Kinderreisepass mit einem Lichtbild unabhängig vom Alter des Kindes auszustellen.
Für die Ausstellung wird daher immer ein Passbild benötigt, an das hohe Ansprüche gestellt werden. Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite der Bundesdruckerei hinterlegte Fotomustertafel.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes und der vom Bundesministerium des Innern eingerichteten Seite.
Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PaßG) in der derzeit gültigen Fassung
Formular-Service
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bürgeramt
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
---|---|---|---|
Susan Akca | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 325 | 5 |
Anna Hegener | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 334 | 3 |
Kathrin Jung | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 335 | 3 |
Christina Kaltenbach | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 337 | 3 |
Alexander Kwassow | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 339 | 3 |
Birgit Loske | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 338 | 3 |
Ida Charlotte Syring | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 333 | 3 |
Sylvia von Schaewen | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 336 | 3 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 325
Fax: +49 2732 27910 308
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
---|---|
Donnerstag | 07.30 Uhr bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr |