Leben in Kreuztal
Gebühren
Gefäßtyp |
Bei Eigenkompostierung der organischen Abfälle |
Entsorgung der kompostierbaren organischen Abfälle mittels |
Entsorgung der kompostierbaren organischen Abfälle mittels |
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vierwöchentliche Restmüllabfuhr |
achtwöchentliche Restmüllabfuhr |
vierwöchentliche Restmüllabfuhr |
achtwöchentliche Restmüllabfuhr |
vierwöchentliche Restmüllabfuhr |
achtwöchentliche Restmüllabfuhr |
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80-Liter-Restmüllgefäß |
125 € |
103 € |
200 € |
178 € |
260 € |
238 € |
120-Liter-Restmüllgefäß |
147 € |
114 € |
222 € |
189 € |
282 € |
249 € |
240-Liter-Restmüllgefäß |
213 € |
147 € |
288 € |
222 € |
348 € |
282 € |
Für die besonderen Säcke zur Einsammlung von Bio- und Restabfällen wird ein aufwandsorientiertes Entgelt erhoben.
Gebührensätze für 1.100 Liter-Gefäße |
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Der Gebührensatz für ein 1.100 l-Restmüllgefäß bei vierwöchentlicher Abfuhr beträgt: |
990 € |
Der Gebührensatz für ein 1.100 l-Restmüllgefäß bei zweiwöchentlicher Abfuhr beträgt: |
1.980 € |
Der Gebührensatz für ein 1.100 l-Restmüllgefäß bei wöchentlicher Abfuhr beträgt: |
2.480 € |
Sollten für ein Grundstück zusätzliche Restmüll- oder Biomüllgefäße zur Verfügung gestellt werden, sind je weiterem Gefäß folgende Gebühren zu entrichten: |
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80 l-Restmüllgefäß |
vierwöchentliche Abfuhr |
110 € |
120 l-Restmüllgefäß |
vierwöchentliche Abfuhr |
132 € |
240 l-Restmüllgefäß |
vierwöchentliche Abfuhr |
198 € |
1.100 l-Restmüllgefäß |
vierwöchentliche Abfuhr |
990 € |
1.100 l-Restmüllgefäß |
zweiwöchentliche Abfuhr |
1.980 € |
1.100 l-Restmüllgefäß |
wöchentliche Abfuhr |
2.480 € |
120 l-Biomüllgefäß |
zweiwöchentliche Abfuhr |
90 € |
240 l-Biomüllgefäß |
zweiwöchentliche Abfuhr |
150 € |
In Ausnahmefällen kann auf Antrag des Gebührenpflichtigen ein zusätzliches Abfallgefäß gegen eine entsprechende Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
Sollte das Abfallgefäß oder der Abfuhrrhythmus auf Antrag des Gebührenpflichtigen mehr als ein Mal pro Kalenderjahr gewechselt werden, so wird für die zweite und jede weitere Änderung jeweils eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben.
Diese Gebührensätze gelten ab/seit dem 01.01.2022