Leben in Kreuztal

Eigenkompostierung

Innerhalb von etwa einem Jahr kann aus organischen Abfallstoffen, die in Haus und Garten anfallen, mit Hilfe eines Komposters oder eines Komposthaufens Humus erzeugt werden. Eigenkompostierer können für die Biomüllentsorgung eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen, wenn

  • eine fachgerechte ganzjährige Kompostierung von sämtlichen anfallenden Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück gewährleistet ist,
  • die Anlage des Komposters so errichtet wurde, dass es dauerhaft zu keinen Belästigungen/Gefährdungen der Allgemeinheit bzw. der Nachbarn, z. B. durch Ungeziefer wie Ratten, kommt,
  • für die fachgerechte, zweckentsprechende Verwertung der erzeugten Komposterde eine Gartenfläche von ca. 25 m²/Person zur Verfügung steht und
  • alle Bewohner und Nutzer des Grundstücks, auch z. B. Mieter, sich an die Verhaltensregeln halten.

Die Befreiungsvoraussetzungen sind nachzuweisen und werden überwacht.
Wohin mit dem Rasenschnitt?

Auf den Kompost gehören:

  • Lebensmittel- und Speisereste
  • Gartenabfälle
    wie Laub, Rinde, Fallobst, Erde aus Blumentöpfen und Garten, Rasen-, Baum- und Heckenschnitt, Moos, Wurzeln, sogen. Unkraut
  • Küchenabfälle
    wie Gemüse, Obst, Eierschalen, Kaffeefilter und Teebeutel
  • Lebensmittel- und Speisereste
  • Küchenpapier und einzelne Seiten Zeitungspapier (zum Einwickeln

STOP! Nicht auf den Kompost gehören:

  • Asche aus Holz und Kohle
  • Chemikalien
  • Zigarettenkippen und -asche
  • Inhalt von Staubsaugerbeuteln
  • Knochen, Fleischreste
  • Tierkadaver, Fäkalien
  • Stoffe, Textilien