Leben in Kreuztal

Umweltlexikon M

Maulwurf:

Sein Name weist nicht auf ein großes Maul hin, sondern bezeichnete einst seine Welt: Die Erde. Maul leitet sich vom mittelhochdeutschen Wort "Molte" ab, was soviel heißt wie Erde. Dort gräbt er und gräbt und gräbt. So fleißig er ist, vielen Gartenbesitzern ist er ein Ärgernis. Denn wenn er den gepflegten Zierrassen um seine Hügel bereichert, greift so mancher Gärtner entnervt zum Spaten - und nicht nur gegen den Hügel! Doch eigentlich sollte sich jeder Gartenbesitzer über den Maulwurfshügel freuen, signalisiert er doch, dass der Boden intakt ist.
Übrigens: Der Maulwurf ist eine geschützte Tierart!
Er ernährt sich von Schädlingen, die der Gärtner nicht bekämpfen muss. Durch sein Graben lockert und durchlüftet er den Boden und verfrachtet außerdem Humussubstanzen in größere Tiefen. So können im lockeren Boden Pflanzen wachsen, die sonst in der geschlossenen Vegetationsdecke nur geringe Ansiedlungschancen hätten.
Wenn Sie unbedingt den Gast aus Ihrem Garten entfernen wollen, können Sie einen Trick anwenden, der das Tier nicht umbringt, sondern nur vergrault. Mischen Sie Molke und Buttermilch im Verhältnis 3:1. Gießen Sie eine Tasse dieser Mischung in die Maulwurfsgänge. Dieses Hausmittel wirkt wie ein Vergrämungsmittel, die im Handel erhältlich sind.
Denken Sie daran: Der Maulwurf steht unter Schutz und darf nicht getötet werden!

Mischwald:

Ist der Lebensraum für eine unvergleichliche biologische Vielfalt. Er bietet Nahrung und Unterschlupf für sehr viele verschiedene Arten und mit seiner wechselvollen Bepflanzung von Laub- und Nadelbäumen ist er weniger krankheits- und schädlingsanfällig als z. B. ein reiner Nadelwald. Das ökologische Gleichgewicht ist im Mischwald wesentlich stabiler, auch gegenüber negativen Umwelteinflüssen (z. B. saurer Regen) ist der Mischwald weniger empfindlich.

Mobilfunk:

Mit Mobilfunk kann Information drahtlos mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Felder übertragen werden. Die Nutzung von C-, D- und E- Netz aber auch verschiedener Funkrufdienste oder von mobilen Satellitenfunk ist für jedermann möglich.
Hochfrequente Felder können, abhängig von ihrer Frequenz in den Körper eindringen. Die Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission fü den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) schützen vor der dabei möglichen Wärmewirkung. Diese Empfehlungen sind Grundlage der Hochfrequenz-Grenzwertre der 26. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz.
Die sogenannten athermischen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder sind Gegenstand der aktuellen Forschung. Die Bewertung der bisher dazu vorliegenden Ergebnisse durch die ICNIRP hat ergeben, dass zur Zeit kein Grund für eine Änderung der bestehenden Grenzwerte vorliegt.