Leben in Kreuztal

Gebühren

Gefäßtyp

Bei Eigenkompostierung der organischen Abfälle

Entsorgung der kompostierbaren organischen Abfälle mittels
120 l-Gefäß

Entsorgung der kompostierbaren organischen Abfälle mittels
240 l-Gefäß

 

vier­wöchent­liche Restmüllabfuhr

acht­wöchentl­iche Restmüllabfuhr

vier­wöchent­liche Restmüllabfuhr

acht­wöchent­liche Restmüllabfuhr

vier­wöchent­liche Restmüllabfuhr

acht­wöchent­liche Restmüllabfuhr

80-Liter-Restmüllgefäß

125 €

103 €

200 €

178 €

260 €

238 €

120-Liter-Restmüllgefäß

147 €

114 €

222 €

189 €

282 €

249 €

240-Liter-Restmüllgefäß

213 €

147 €

288 €

222 €

348 €

282 €

 

Für die besonderen Säcke zur Einsammlung von Bio- und Restabfällen wird ein aufwandsorientiertes Entgelt erhoben.

 

Gebührensätze für 1.100 Liter-Gefäße

Der Gebührensatz für ein 1.100 l-Restmüllgefäß bei vierwöchentlicher Abfuhr beträgt:

990 €

Der Gebührensatz für ein 1.100 l-Restmüllgefäß bei zweiwöchentlicher Abfuhr beträgt:

1.980 €

Der Gebührensatz für ein 1.100 l-Restmüllgefäß bei wöchentlicher Abfuhr beträgt:

2.480 €

 

Sollten für ein Grundstück zusätzliche Restmüll- oder Biomüllgefäße zur Verfügung gestellt werden, sind je weiterem Gefäß folgende Gebühren zu entrichten:

80 l-Restmüllgefäß

vierwöchentliche Abfuhr

110 €

120 l-Restmüllgefäß

vierwöchentliche Abfuhr

132 €

240 l-Restmüllgefäß

vierwöchentliche Abfuhr

198 €

 

1.100 l-Restmüllgefäß

vierwöchentliche Abfuhr

990 €

1.100 l-Restmüllgefäß

zweiwöchentliche Abfuhr

1.980 €

1.100 l-Restmüllgefäß

wöchentliche Abfuhr

2.480 €

 

120 l-Biomüllgefäß

zweiwöchentliche Abfuhr

90 €

240 l-Biomüllgefäß

zweiwöchentliche Abfuhr

150 €

 

 

 

In Ausnahmefällen kann auf Antrag des Gebührenpflichtigen ein zusätzliches Abfallgefäß gegen eine entsprechende Gebühr zur Verfügung gestellt werden.

Sollte das Abfallgefäß oder der Abfuhrrhythmus auf Antrag des Gebührenpflichtigen mehr als ein Mal pro Kalenderjahr gewechselt werden, so wird für die zweite und jede weitere Änderung jeweils eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben.

Diese Gebührensätze gelten ab/seit dem 01.01.2022