Leben in Kreuztal

Förderrichtlinie Klima und Umwelt

Der Rat der Stadt Kreuztal hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 die Förderrichtlinie Klima und Umwelt beschlossen. Die Richtlinie tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie treten die bisherige „Richtlinie zur Umwelt- und Naturschutzförderung in der Stadt Kreuztal“ vom 21.03.1991, zuletzt geändert am 01.02.2002, sowie die „Richtlinie zur Förderung von privaten Dach- und Fassadenbegrünungen in der Stadt Kreuztal“ vom 01.03.2021 außer Kraft.

Die Anträge sind schriftlich an die Stadt Kreuztal, Dezernat II, Siegener Str. 5, 57223 Kreuztal oder per Mail an zu stellen.

Der IUWA entscheidet über die Anträge zu Förderbaustein C. Die Sitzungstermine können hier eingesehen werden:
https://sitzungsdienst.kdz-ws.net/gkz060/termine

Hinweise zu potenziell mangelhaften Wechselrichtern bei Stecker-PV-Anlagen finden Sie zum Beispiel hier:

Verbraucherzentrale NRW

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

Bundesnetzagentur

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20230609_Marktueberwachung.html

+++Update vom 03.03.2023+++

Der Förderbaustein A) Stecker-Solargeräte / Balkon-Solarmodule der neuen Förderrichtlinie „Klima und Umwelt“ der Stadt Kreuztal stößt auf erfreulich große Resonanz in der Kreuztaler Bevölkerung. Stand Ende Februar sind bereits über 200 Anträge eingegangen. Aufgrund der darauf resultierenden Überzeichnung kann die Stadt Kreuztal ab sofort für das Jahr 2023 keine Förderanträge mehr im Programmbaustein A) Stecker-Solargeräte / Balkon-Solarmodule entgegennehmen. Alle eingegangenen Anträge werden derzeit geprüft. Antragstellerinnen und Antragsteller können mit dem Eingang des Bewilligungsbescheids im März rechnen.

Anträge für die übrigen Programmbausteine (z.B. Entsiegelungsmaßnahmen, Projekte im Bereich Umwelt- & Klimabildung) können weiterhin gestellt werden.

Interessentinnen und Interessenten für eine Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung werden gebeten, sich mit einem Förderantrag zunächst an den Kreis Siegen-Wittgenstein zu wenden und sich die in dem Programm verfügbaren Landesmittel zu sichern. Alle Infos gibt es hier: Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung

Antragstellerinnen und Antragsteller, die über diesen Fördertopf nicht zum Zuge kommen, können nachfolgend einen Antrag bei der Stadt Kreuztal stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten

Stecker-Solargeräte
Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.:
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose