Leben in Kreuztal
Einzelhandelskonzept für die Stadt Kreuztal, Fortschreibung 2024
Der Rat der Stadt Kreuztal hat in seiner Sitzung am 19.12.2025 die Fortschreibung 2024 des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Kreuztal beschlossen. Im Jahr 2010 erfolgte eine erste Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, die der Rat in seiner Sitzung am 08.07.2010 beschloss.
Das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans NRW im Februar 2017, der Strukturwandel des örtlichen Einzelhandels im Stadtgebiet Kreuztal, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den stationären Einzelhandel und die damit verbundene Umorientierung auf den Online-Handel sowie die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes des benachbarten Oberzentrums Siegen im März 2022 machten eine erneute Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Kreuztal erforderlich, um Rechtssicherheit für künftige Planungen und Entscheidungen gewährleisten zu können. Durch den Beschluss des Konzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die darin enthaltenen Zielsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen.
Es dient somit als Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung des (großflächigen) Einzelhandels und zeigt die räumlichen und strukturellen Perspektiven für die ansässigen und für interessierte Unternehmen auf. Inhalte der Fortschreibung sind insbesondere die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, jeweils unterschieden nach Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren, die Definition der zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimente („Kreuztaler Liste“) sowie Empfehlungen zur Bauleitplanung.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 2024 kann unter der nachstehenden Überschrift eingesehen werde: