Leben in Kreuztal
Aktuelles
Donnerstag, 13.11.2025
Offenlage des Endberichts des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Kreuztal
Die Stadt Kreuztal hat mit fachlicher Begleitung durch die GERTEC GmbH in den vergangenen Monaten die kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet erarbeitet.
Der Kommunale Wärmeplan bildet eine wichtige Entscheidungsgrundlage, um die Wärmewende in Kreuztal vorausschauend zu gestalten - entfaltet aber keine unmittelbaren Verpflichtungen oder Rechte für Bürgerinnen und Bürger.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sieht die Offenlage der Ergebnisse vor: bis zum 14. Dezember 2025 liegt der Entwurf des ersten Wärmeplans für Kreuztal öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Vereine, Fachleute und alle weiteren Akteure haben somit die Möglichkeit, den Endbereicht einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.
Der erste Wärmeplan steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung. Alternativ besteht Gelegenheit, den Kommunalen Wärmeplan im Rathaus einzusehen. (2. Etage gegenüber dem Aufzug, im Bereich der Vitrine zwischen Zimmer 206 und 207; Ansprechpartnerin: Frau Celik (Zimmer 213), Stabsstelle Klimamanagement).
Ihre Anmerkungen und Hinweise senden Sie bitte bis zum 14. Dezember 2025 an: E-Mail anzeigen
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
Donnerstag, 08.05.2025
Offenlage der Zwischenergebnisse des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Kreuztal
Seit September 2024 erarbeitet die Stadt Kreuztal mit fachlicher Begleitung durch die GERTEC GmbH die kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sieht eine Offenlage der Zwischenergebnisse vor und alle Betroffenen haben mindestens einen Monat lang die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Deshalb laden wir Sie herzlich ein, Ihre Anregungen aktiv in den Prozess einzubringen. Ihre Anmerkungen werden gesichtet und bei der Fertigstellung des Wärmeplans in anonymisierter Form berücksichtigt.
Das Entwurfskonzept mit den vorläufigen Ergebnissen finden Sie nachfolgend als Download. Alternativ finden Sie im Rathaus in Zimmer 213 ein Exemplar in Papierform, Frau Celik (E-Mail anzeigen) steht Ihnen dann bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an: E-Mail anzeigen
Die Abgabe einer Stellungnahme ist vom 12.05.2025 bis zum 13.06.2025 möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
Donnerstag, 13.03.2025 – Bürgerveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung
„Ist Ihre Heizung fit für die Zukunft?
– Infos zur Wärmeversorgung der Zukunft!“
Die Stadt Kreuztal informierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Bürgerversammlung am 13. März 2025 über die Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung, technischen Handlungsmöglichkeiten und Angeboten des Energievereins Siegen-Wittgenstein e.V.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Dieser soll zeigen, welche Gebiete in der Stadt Kreuztal für eine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz geeignet sind, oder eine dezentrale Wärmeversorgung (bspw. über eine Wärmepumpe) wahrscheinlicher ist. Eine Garantie für den Ausbau von Wärmenetzinfrastrukturen besteht mit einem kommunalen Wärmeplan aber nicht. Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Kreuztal das Ingenieurbüro Gertec aus Essen beauftragt. Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden in der Bestandsanalyse lokale und regionale Daten ausgewertet und Potenziale ermittelt. Insgesamt hat der kommunale Wärmeplan eine informelle Wirkung, das heißt, dass aus der Wärmeplanung keine rechtliche Verbindlichkeit entsteht. Somit ist der kommunale Wärmeplan als strategisches Instrument zu sehen.
Die Fertigstellung wird für Spätsommer 2025 erwartet. Damit erstellt die Stadt Kreuztal den kommunalen Wärmeplan deutlich vor Ablauf der gesetzlichen Pflicht, welcher der 30.06.2028 ist.
Neben dem WPG nimmt auch das Gebäudeenergiegesetz eine bedeutende Rolle in der Wärmewende ein, da das GEG unter anderem gesetzliche Anforderungen zu Heizungsanlagen für Neubauten und Bestandsgebäude enthält. Während seit dem 1. Januar 2024 in allen Neubauten nur noch Heizungen mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 % eingebaut werden dürfen, können fossilbetriebene Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden so lange genutzt und repariert werden, bis es zu einem irreparablen Defekt kommt.
Ergänzend zur kommunalen Wärmeplanung spielt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine wesentliche Rolle in der Wärmewende. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten mit Heizungsanlagen ausgestattet werden, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. In Bestandsgebäuden hingegen dürfen fossil betriebene Heizungen weiter genutzt und repariert werden, solange kein irreparabler Defekt vorliegt.
Im Verlauf der Veranstaltung stellte Referent und stellvertretender Kreishandwerksmeister Karl-Friedrich Bublitz verschiedene technische Möglichkeiten zur Optimierung der Wärmeversorgung vor. Neben großen Modernisierungsmaßnahmen können auch kleinere Schritte, wie der Austausch von Heizungspumpen oder die Dämmung von Rohrleitungen, erhebliche Energieeinsparungen bewirken. Ebenso ging er auf die Besonderheiten bei dem Einsatz von Wärmepumpen ein.
Lars Ole Daub vom Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V. unterstrich die Bedeutung der Wärmewende für den Klimaschutz und stellte bestehende Förder- und Beratungsangebote vor. Diese sollen den Bürgerinnen und Bürgern helfen, nachhaltige und wirtschaftliche Entscheidungen für ihre Energieversorgung zu treffen.
Zum Abschluss der Versammlung fand ein moderierter Dialog statt, bei dem die Teilnehmenden Fragen stellen und Anregungen zur Zukunft der Wärmeversorgung in Kreuztal einbringen konnten. Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie nachfolgend.
Antworten und Fragen aus der Bürgerveranstaltung
Wann gelten die 65% Erneuerbare Energien Anteile?
Die Fristen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sind zeitlich identisch (Kennwert Einwohnerzahlen: mehr als 100.000 EW – Stichtag: 30.06.2026; weniger als 100.000 EW – Stichtag: 30.06.2028). Eine Verbindlichkeit zwischen beiden Gesetzen besteht nicht.
Es bedarf einer genaueren Unterscheidung zwischen Wärmeplanung und Wärme- bzw. Wasserstoffnetzgebieten: Die kommunale Wärmeplanung zeigt einen möglichen Pfad für die Wärmeversorgung vor Ort auf und stellt dabei Gebiete dar, in denen eine dezentrale oder zentrale Lösung wahrscheinlich ist. Bei der Ausweisung von Wärmenetz- und/oder Wasserstoffnetzgebieten ist eine grundstücksscharfe Abgrenzung von Gebieten, in denen ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiet wahrscheinlich ist, in einem zusätzlichen Beschluss festzulegen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen wie Energiequelle, Verteilung und Anschlussinteresse bekannt sein, und auch die Organisationsform des Netzbetriebs muss geklärt sein. In diesem Fall der separaten Ausweisung gelten für die Gebäude in diesen separat ausgewiesenen Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebieten die Anforderungen des GEG (Deckung des Erneuerbaren-Energien-Anteils von 65 %) einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Heizung sofort ausgetauscht werden muss, sondern erst, wenn sie defekt ist oder eine neue Heizung eingebaut wird.
Haben Sie auf Verbrauchsdaten der Verteilnetzbetreiber zugreifen können?
Für die Bestandsanalyse konnten Daten des Netzbetreibers herangezogen werden. Dadurch werden Verbrauchsschwerpunkte für den Erdgasverbrauch im Gebiet deutlich. Die bereitgestellten Verbrauchswerte geben die gleichen Bereiche mit hohen Verbräuchen aus wie die mit den Bedarfswerten an den Verbrauchsschwerpunkten überein. Die Daten werden auf Ebene der Baublöcke abgefragt und bereitgestellt, sodass kein Rückschluss auf Einzelverbräuche möglich ist. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Verbrauchswerte die tatsächlich abgenommene Menge an Erdgas widerspiegeln, während die Bedarfswerte theoretische, berechnete Werte für die benötigte Wärmeerzeugung angeben.
Geothermie bis 100m – wie sieht es mit Tiefen-Geothermie aus?
Der Geologische Dienst NRW führt derzeit Untersuchungen zur Eignung der mitteltiefen Geothermie (Bohrtiefen von 400 bis 1.000 Metern) sowie der tiefen Geothermie (Bohrtiefen über 1.000 Meter) durch. Für das Gebiet der Stadt Kreuztal liegen bisher keine Informationen vor. Auch wenn sich eine Eignung für die mitteltiefe und tiefe Geothermie ergeben sollte, müssen mögliche Hemmnisse bei der Nutzung dieses Potenzials berücksichtigt werden – insbesondere die hohen Investitionskosten aufgrund der tiefen Bohrungen sowie die weitere Verteilung der Wärme in Wärmenetzen. Dennoch kann die mitteltiefe und tiefe Geothermie als potenzielle Wärmequelle in Betracht gezogen werden. Es ist nicht bekannt, wann die Untersuchungen für das Stadtgebiet von Kreuztal abgeschlossen sein werden, weshalb eine detaillierte Betrachtung voraussichtlich erst in einer späteren Fortschreibung der Wärmeplanung relevant wird.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Geologischen Dienstes NRW abrufbar: https://www.geothermie.nrw.de/
Haben/werden Sie Abwärmepotenziale ermitteln?
Derzeit finden Abstimmungsgespräche und Umfragen mit Unternehmen statt, die ein Abwärmepotenzial aufweisen. Dabei werden neben den erwarteten Mengen auch die Verfügbarkeit sowie der erforderliche Aufwand abgefragt. Unternehmen, die bislang nicht über die Umfrage informiert wurden und ein Abwärmepotenzial aufweisen, können sich bei der Stadt Kreuztal melden.
Bis wann ist die Machbarkeitsstudie abgeschlossen?
Ziel ist es, die kommunale Wärmeplanung bis zum Spätsommer 2025 fertigzustellen. Zudem wird eine konkrete Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz im Bereich der großen Sporthalle sowie der Gesamt-, Real- und Gymnasialschule erstellt.
Können Sie einen Kostenansatz für Wärmenetze benennen?
Aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort ist es kaum möglich, allgemeine Aussagen zu den Kosten zu treffen. Je nach Herausforderungen – wie notwendige Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur (z. B. Umlegung von Abwasserkanälen), Bodenbeschaffenheit oder Anforderungen an die Wiederherstellung – setzen sich die Kosten aus verschiedenen Faktoren zusammen, die eine große Spannweite aufweisen können. Als ganz grober Richtwert können 800 bis 2.500 €/m genannt werden.
Welche Versorger und welche Netze sind bereits im Gespräch?
Im Rahmen der Wärmeplanung sind derzeit keine konkreten Netze identifiziert worden. Die Stadt prüft jedoch ein Wärmenetz für kommunale Gebäude im Bereich der Gesamt-, Real- und Gymnasialschule. Mit Netzbetreibern wurde bislang nicht gesprochen.
Wie gewährleistet man 15, 30, und 60% erneuerbaren Energien-Anteil im Gasnetz?
Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, die Vorgaben des GEG einzuhalten und ab der jeweiligen Frist (2029: 15 %, 2035: 30% und 2040: 60 % EE-Anteil) einen Gasvertrag mit dem vorgeschriebenen Anteil an Biogas abzuschließen. Sollte ein solcher Liefervertrag nicht verfügbar sein oder aufgrund von Biogas-Knappheit mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, muss die Verpflichtung auf andere Weise erfüllt werden. Dies kann beispielsweise durch einen Heizungstausch, eine Erweiterung auf ein Hybridsystem oder eine der laut GEG zulässigen Alternativen für das Gebäude erfolgen. Die entstehenden Kosten tragen die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, ein Anspruch gegenüber den Versorgern auf Bereitstellung entsprechender Gastarife besteht nicht.
Gibt es Beratungsangebote für Firmen?
Die Energieeffizienz-Agentur bietet Informations- und Beratungsangebote für Unternehmen an. Spezialisierte Handwerksbetriebe können Firmen hinsichtlich Energieeinsparmaßnahmen und zukünftiger Wärmeversorgung beraten. Die Handwerkskammer des Kreises Siegen-Wittgenstein gibt hierzu Auskunft. Zudem können die Angebote von Energy4Climate sowie des Energievereins von Nutzen sein.
Wie würde ein Ablauf für die Beantragung von Fördermitteln aussehen?
Lassen Sie sich frühzeitig von Experten (z. B. Handwerk, Energieeffizienzberater) hinsichtlich der Maßnahmen an Ihrem Gebäude beraten und holen Sie Angebote ein. Auf dieser Grundlage können Sie Fördermittel beantragen. Auch für die Antragstellung gibt es Unterstützungsangebote. Wichtig ist, dass die Fördermittel vor Beginn der Beauftragung und Ausführung der Arbeiten beantragt werden.
Sind derzeitig Windräder geplant?
Auf Kreuztaler Stadtgebiet ist im Bereich „Hoher Wald“, an der nordöstlichen Stadtgrenze zu Hilchenbach und Kirchhundem ein Windpark geplant. Nach derzeitigem Stand würden auf Kreuztaler Stadtgebiet vier Anlagen entstehen, gegebenenfalls kämen drei weitere Anlagen auf Kreuztaler Stadtgebiet hinzu. Eine weitere Windenergieanlage ist derzeit im Bereich Osthelden angedacht.
Was ist Innovatives, z.B. hinsichtlich Speichertechnologien geplant?
Im Zuge der Wärmeplanung wird eine breite Palette vorhandener Technologien untersucht und bewertet. Der Einsatz innovativer Speicher ist insbesondere bei der Nutzung volatiler (d. h. nicht stetig verfügbarer) Energiequellen von Bedeutung. In vielen Ländern, beispielsweise in Dänemark, ist die Wärmeplanung weiter fortgeschritten, und der Einsatz von Speichertechnologien ist dort bereits verbreitet. Ziel ist es, für den Anwendungsfall in Kreuztal die passenden Technologien zu identifizieren.
Welche Primärenergieträger kommen für die Wärmenetze in Frage?
Für die Wärmenetze kommen folgende Energieträger in Frage: Geothermie, Solarthermie, Umweltwärme-Luft, Biomasse, Abwasserwärme sowie Abwärme, die nicht innerhalb von Unternehmen genutzt werden kann zum Einsatz.
Donnerstag, 13.03.2025
Am Donnerstag, den 13.03.2025 findet ab 17.30 Uhr in der Weißen Villa eine Veranstaltung rund um das Thema Heizung und Wärmewende statt. Sie sind herzlich eingeladen! Nähere Informationen entnehmen Sie der zugehörigen Pressemitteilung.
Ablauf
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Wann? |
Was? |
Wer? |
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Ab 17:30 |
Offener Beginn mit Ausstellung (Karten, Infostände) |
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18:00-18:25 |
Begrüßung, Einführung in die Kommunale Wärmeplanung und Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes |
Stadt + Gertec |
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18:25-19:00 |
Handlungsoptionen im Bestand |
Kreishandwerkerschaft Westfalen-Süd |
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19:00-19:10 |
Vorstellung des ENERGIEverein Siegen Wittgenstein e.V. und der Vereinsangebote |
Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V. |
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19:10-19:40 |
Podiumsdiskussion mit Rückfragen aus dem Publikum |
Podium: Expert*innen |
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Bis 20:00 |
Offener Ausklang mit Ausstellung (Karten, Infostände) |
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Montag, 25.11.2024
Am 25.11.2024 stellte sich das beauftragte Ingenieurbüro in der Sitzung des Infrastruktur-, Umwelt- und Wirtschaftsförderungsausschuss vor.
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie im Ratsinformationssystem: https://ratsinfo.kreuztal.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQZqSXSOHW4bkybFTGUt-3Y