Leben in Kreuztal

Förderrichtlinie Klima und Umwelt ab 20.03.2025

Der Rat der Stadt Kreuztal hat in der Sitzung am 20. März 2025 die Änderung der Förderrichtlinie Klima & Umwelt beschlossen.
Mit Inkrafttreten dieser geänderten Förderrichtlinie Klima und Umwelt tritt die am 01.01.2023 in Kraft getretene Förderrichtlinie Klima und Umwelt außer Kraft.

Die Bewilligung von Anträgen kann frühestens nach Freigabe der städtischen Haushaltsmittel und der entsprechenden Haushaltsgenehmigung erfolgen.

Bitte füllen Sie das Antragsformular, die Richtigkeit der Angaben, die Eigenerklärung und den Eigentümernachweis aus und senden diese Unterlagen mit denen im Antragsformular geforderten Anlagen per E-Mail an oder postalisch an die Stadt Kreuztal, Dezernat II, Stabsstelle Klimamanagement, Siegener Straße 5, 57223 Kreuztal.

Die Datenschutzhinweise und die häufig gestellten Fragen dienen Ihrer Information, müssen aber nicht an die Stadt Kreuztal gesandt werden.

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