Leben in Kreuztal

Bauen in Kreuztal

Wo und wie darf noch gebaut werden?

Informationen über alle aktuellen Baugebiete in Kreuztal und zur möglichen Bebauung eines Grundstücks erhalten Sie der Stadtplanung im Rathaus.

Ihre Ansprechpartner/innen

 

Bauordnungsrechtliche Fragen

Alle Fragen rund um den Bauantrag beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes.

Ihre Ansprechpartner/innen

Ausführliche Informationen zu baurechtlichen Fragen erhalten Sie auf der Seite

Bauportal.NRW – Alles zum Bauen in Nordrhein-Westfalen

 

Bauantrag digital stellen  

Sie können Ihre Baugenehmigung über den folgenden Link digital beantragen:

https://kreuztal.meinamt.digital/
 

Video: Anleitung zur digitalen Antragstellung Ihrer Bauanträge

Video: Projektraum eröffnen

 

Erschlie­ßungs­kosten

Neben den üblichen Grundstücks- und Baukosten müssen die Bauwilligen auch kommunale Abgaben und Entgelte berücksichtigen. Fragen zu künftigen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen werden Ihnen bei der Bauordnung beantwortet.

Ihre Ansprechpartner/innen

 

Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sogenanntes Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwertkarte für die Stadt Kreuztal wird jährlich aktualisiert.

Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erstellung der Bodenrichtwertkarte erfolgen durch den Gutachterausschuss beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Er ist ein weisungsunabhängiges Gremium. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen unter anderen:

  • die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften,
  • die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und
  • die Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.