Leben in Kreuztal
Bauen in Kreuztal
Wo und wie darf noch gebaut werden?
Informationen über alle aktuellen Baugebiete in Kreuztal und zur möglichen Bebauung eines Grundstücks erhalten Sie der Stadtplanung im Rathaus.
Bauordnungsrechtliche Fragen
Alle Fragen rund um den Bauantrag beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes.
Ausführliche Informationen zu baurechtlichen Fragen erhalten Sie auf der Seite
Bauportal.NRW – Alles zum Bauen in Nordrhein-Westfalen
Bauantrag digital stellen
Sie können Ihre Baugenehmigung über den folgenden Link digital beantragen:
Video: Anleitung zur digitalen Antragstellung Ihrer Bauanträge
Video: Projektraum eröffnen
Erschließungskosten
Neben den üblichen Grundstücks- und Baukosten müssen die Bauwilligen auch kommunale Abgaben und Entgelte berücksichtigen. Fragen zu künftigen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen werden Ihnen bei der Bauordnung beantwortet.
Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sogenanntes Richtwertgrundstück). Die Bodenrichtwertkarte für die Stadt Kreuztal wird jährlich aktualisiert.
Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erstellung der Bodenrichtwertkarte erfolgen durch den Gutachterausschuss beim Kreis Siegen-Wittgenstein. Er ist ein weisungsunabhängiges Gremium. Zu seinen weiteren Aufgaben zählen unter anderen:
- die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften,
- die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und
- die Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.