Verwaltung und Politik

Hundesteuer - Erhebung


Das Halten von Hunden im Stadtgebiet unterliegt nach den maßgeblichen Satzungsvorschriften der Hundesteuer. Zahlungspflichtig ist der jeweilige Hundehalter. Die pro Jahr zu zahlende Steuer beträgt,

  • wenn nur ein Hund gehalten wird: 84 EUR,
  • wenn zwei Hunde gehalten werden: je Hund 96 EUR,
  • wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: je Hund 108 EUR.

Es gibt jedoch eine Reihe von Tatbeständen, bei denen Steuerbefreiungen oder aber Steuerermäßigungen gewährt werden können. Steuerbefreit sind Hunde, die in einer anderen Gemeinde in Deutschland versteuert oder von der Steuer befreit sind und deren Halter sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt Kreuztal aufhält.
Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung gewährt

  • für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfsloser Personen (die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen) dienen,
  • für nicht zu Erwerbszwecken eingesetzte Hunde, die an Bord von Schiffen oder die ausschließlich zur Bewachung von Herden gehalten werden.

Auf Antrag wird die Steuer um 50 % ermäßigt,

  • für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden (die mehr als 200 m vom nächsten Gebäude entfernt liegen) erforderlich sind,
  • für Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehenen Prüfungen vor anerkannten Leistungsprüfern abgelegt haben,
  • für Hunde, die von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt gehalten werden. Die Ermäßigung wird jedoch nur für einen Hund gewährt.

Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen erforderlich sind, wird eine 25 %-ige Ermäßigung auf Antrag gewährt, wenn das Anwesen mehr als 400 m von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegt. Die eigentliche Geltendmachung und Erhebung erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid.

Weitere Informationen, insbesondere über Steuerermäßigungen bzw. –befreiungen, entnehmen Sie bitte dem Ortsrecht der Stadt Kreuztal.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Finanzen

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Dorothee Feldsieper +49 2732 51 281 303
Susanne Frost +49 2732 51 247 307
Brigitte Wagener +49 2732 51 282 308

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 383
Fax: +49 2732 27910 383
E-Mail:

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