Verwaltung und Politik

Reisegewerbe


Eine Reisegewerbekarte ist im Gegensatz zur Gewerbeanmeldung dann notwendig, wenn jemand außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ohne vorhergehende Bestellung Waren oder Leistungen feilbietet. Der benötigte Vordruck ist vollständig auszufüllen und zu unterschrieben. Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originaldokumente. Der schriftlichen Anmeldung ist beizufügen:

  1. Führungszeugnis (Belegart O) zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der hiesigen Meldebehörde); das Führungszeugnis wird der Antragsbehörde unmittelbar zugesandt,
  2. 1 Paßbild,
  3. Vorlage des Personalausweises.


Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer unbegrenzt gültigen Reisegewerbekarte beträgt 150 EUR (gemäß §§ 2 Abs.2 und 14 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.11.1971 in Verbindung mit Tarifstelle 12.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 09. März 1998 in der jeweils gültigen Fassung).
Die Reisegewerbekarte ist vor Aushändigung bar oder per Überweisung zu bezahlen.
Bei jeder Gewerbeummeldung erfolgt automatisch eine Mitteilung des Gewerbeamtes an das zuständige Finanzamt, das Steueramt, die Berufsgenossenschaft sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Formular-Service

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Ordnung und Sicherheit

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Pia Klein +49 2732 51 350 18
Louisa Pötz +49 2732 51 217 18

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 290
Fax: +49 2732 27910 294
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr