Verwaltung und Politik

Erschließungsbeiträge


Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Bürgersteige, Beleuchtung usw.) erhebt die Stadt Kreuztal Erschließungsbeiträge. Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung sind die §§ 127 - 135 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie die Satzung der Stadt Kreuztal über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind nicht identisch mit den Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Nähere Informationen zu den Straßenbaubeiträgen finden Sie hier.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Moritz Heimes +49 2732 51 388 204

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr