Verwaltung und Politik

Abgeschlossenheitsbescheinigung


Um Wohnungen in rechtlich selbständige Eigentumswohnungen umzuwandeln, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die durch das Bauordnungsamt ausgestellt wird. Dies gilt auch, wenn gewerblich oder anders genutzte Einheiten (beispielsweise Ladenlokale) in Teileigentum umgewandelt werden sollen.

Formular-Service

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Albanita Hajdaraj +49 2732 51 249 214

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr