Verwaltung und Politik
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Um Wohnungen in rechtlich selbständige Eigentumswohnungen umzuwandeln, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, die durch das Bauordnungsamt ausgestellt wird. Dies gilt auch, wenn gewerblich oder anders genutzte Einheiten (beispielsweise Ladenlokale) in Teileigentum umgewandelt werden sollen.
Formular-Service
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Albanita Hajdaraj | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 249 | 214 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail: E-Mail anzeigen
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
---|---|
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |