Verwaltung und Politik

Straßenbaubeiträge


Die Stadt Kreutal erhebt Beiträge für die Herstellung, Anschaffung und Verbesserung von Anlagen im Bereich der Straßen, Wege und Plätze. Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung sind § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie die Satzung der Stadt Kreuztal über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen. Straßenbaubeiträge beziehen sich auf Ausbaumaßnahmen. Sie sind nicht identisch mit Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Nähere Informationen zu Erschließungsbeiträgen finden Sie hier.

Zuständige Dienststelle

Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Bauordnung

Ansprechpartner/in

Name E-Mail Telefon Zimmer
Moritz Heimes +49 2732 51 388 204

Adressdaten

Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal

Telefon: +49 2732 51 261
Fax: +49 2732 27910 295
E-Mail:

Öffnungszeiten

   
Montag bis Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 15.45 Uhr
Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr