Verwaltung und Politik
Abwasserbehandlung, Entwässerung
Abscheideanlagen (Öl-,Benzin-,Fett-)
allgemeine Auskünfte zu Bau, Betrieb und Genehmigung von Abscheideanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen und zur Abwassertechnik
Entwässerungsgenehmigungen
- Anträge auf Grundstücksentwässerung und für die geplante Einleitung von Regenwasser in Gewässer.
- Anträge auf Indirekteinleitungen nach § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz und Einleitungen von Niederschlagswasser nach § 10 Wasserhaushaltsgesetz
zuständig: Kreis Siegen-Wittgenstein, Untere Wasserbehörde, 57069 Siegen, Tel.: 0271/333–0
Grundstücksentwässerung
- Auskunft über Hausanschlussleitungen, Lage von Kanalleitungen, Sohl- und Deckelhöhen von Kanalschächten,
- Beratung von Bauherren, Architekten und Unternehmen in abwassertechnischen Belangen
Indirekteinleiter
Informationen und Anträge für Indirekteinleitungen nach § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz zur Weiterleitung an die Untere Wasserbehörde
Pressemitteilungen
Formular-Service
Infoblätter
- Alles klar bei Starkregen?Verbraucherzentrale NRW
- Alles klar mit der Abwasserleitung?Verbraucherzentrale NRW
- Das Geschäft mit Ihrer AbwasserleitungVerbraucherzentrale NRW
- Wie läuft die Prüfung der häuslichen Abwasserleitung ab?Verbraucherzentrale NRW
Zuständige Dienststelle
Mehr Informationen zur zuständigen Dienststelle finden Sie unter Tiefbau
Ansprechpartner/in
Name | Telefon | Zimmer | |
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Hendrik Bald | E-Mail anzeigen | +49 2732 51 384 | 228 |
Adressdaten
Rathaus
Siegener Str. 5
57223 Kreuztal
Telefon: +49 2732 51 0
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
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13.30 Uhr bis 15.45 Uhr | |
Donnerstag | 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr | |
Freitag | 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr |